11/10/2023
Letzte Förderaufruf für Projektanträge aus den Mitteln des Aktionsfonds „Nidda lebt Demokratie!“ 2023
Bis zum 27.10.2023 können gemeinnützige Vereine und Organisationen in Nidda finanzielle Mittel für Projekte beantragen, die sich aktiv mit Themen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beschäftigen und in diesem Jahr noch umgesetzt werden.
Ob es sich um Abwertung von Menschen mit Fluchtgeschichte, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen jeglicher Art, Langzeitarbeitslose, Abwertung von Obdachlosen, Antisemitismus, Antiziganismus, Etablierten Vorrechte, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Rassismus oder Sexismus handelt. In einem demokratischen Land sollte niemand aufgrund seiner spezifischen Gruppenzugehörigkeit diskriminiert werden.
Zur Hauptzielgruppe vom Bundesprogramm „Demokratie Leben“ gehören Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen. Deswegen freuen wir uns über weitere Projektanträge, die sich für ein friedliches und demokratisches Miteinander einsetzen.
Ob Aktionstage, pädagogische Angebote, Workshops, Lesungen, Diskussionsveranstaltungen, Seminare, Ausstellungen, Filme oder Theateraufführungen
Über die Gewährung des Zuschusses entscheiden die Mitglieder des Begleitausschusses. Projektanträge mit einer Zuschusshöhe unter 800 Euro können direkt durch das Federführende Amt entschieden werden. Gefördert können Ausgaben für projektbezogene Sachkosten wie z.B. Honorare, Materialien, Unterkunftskosten, Fahrtkosten, Raummiete, Verpflegungskosten im kleinen Rahmen in Anlehnung an das BRK etc.
Welche Ausgaben nicht gefördert werden, erfahren Sie von der Koordinierungs- und Fachstelle (per Email an: [email protected]). Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung aller Belege, die innerhalb eines Monats nach Projektdurchführung mit der Belegliste und einem kurzen Sachbericht einzureichen sind.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit sollte darauf geachtet werden, dass bei Veröffentlichungen (z. B. Presseerklärungen, Berichte, Plakate, Einladungen etc.) auf die Förderung des Projekts im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ durch das BMFSFJ durch die entsprechenden Logos hingewiesen werden muss. Förderlogos können bei der Koordinierungs- und Fachstelle angefordert werden. Für weitere Informationen siehe:
Downloadbereich Programmflyer„Demokratie leben“ englisch Programmflyer„Demokratie leben“ französisch Programmflyer„Demokratie leben“ Projektantrag Aktionsfonds Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zurProjektförderung Richtlinie Demokratie Leben Merkblat...