03/10/2026
𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝗻𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇: 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝘀𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 – 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhospizverein e.V. enthält der Kabinettsbeschluss wichtige Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung sowie ihre Familien:
▪️ Künftig sollen Entlastungsleistungen bei Aufenthalten in Kinder- und Jugendhospizen nicht mehr auf die Hospizversorgung angerechnet werden. Die Mittel für Entlastung und Ersatzpflege im häuslichen Umfeld bleiben damit erhalten und können weiterhin genutzt werden.
▪️ Außerdem soll das Pflegegeld während eines Aufenthalts in einem Kinder- und Jugendhospiz weitergezahlt werden. Für viele Familien bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung.
Beide Regelungen gehören zu den Forderungen, für die sich der DKHV e.V. gemeinsam mit vielen weiteren Akteur*innen der Kinder- und Jugendhospizarbeit seit Langem eingesetzt hat.
Gleichzeitig sehen wir die geplante Einführung des Überbrückungsbudgets kritisch: Die vorgesehenen Mittel liegen deutlich unter dem bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrag. Gerade Familien mit einem schwerstkranken Kind sind auf verlässliche und flexible Entlastungs- und Ersatzpflegeangebote angewiesen.
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁:
Der Kabinettsbeschluss löst nicht alle Herausforderungen, greift aber wichtige Anliegen der Kinder- und Jugendhospizarbeit auf. Den weiteren parlamentarischen Prozess werden wir aufmerksam begleiten und uns weiterhin für die Interessen der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihrer Familien einsetzen.