02/10/2026
Es ist schon irre. Eine Schulleitung erledigt ihre Aufgaben und erfasst eigenverantwortlich die Arbeitszeit - ihre Forderung nach Ausgleich für die geleisteten Überstunden wird aber vom höchsten Gericht zurückgewiesen, weil sie nicht eigenmächtig ihre Arbeitszeit überschreiten darf.
Wir arbeiten alle eigenverantwortlich. Vertrauensarbeitszeit nennt sich das. Und wir erledigen alles, was uns aufgetragen wird. Die Höhe unserer Bezahlung richtet sich nach der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden - für den kompletten Rest sind wir selbst verantwortlich. Und die meisten von uns arbeiten zuviel - jede Arbeitszeitstudie belegt das. Niemand achtet darauf, dass wir regelmäßig Pause machen, Ruhezeiten einhalten oder schlicht zu viel Arbeiten. Es wird noch nichtmal geprüft, ob die Anzahl der Aufgaben in unserer Arbeitszeit überhaupt zu schaffen sind...!
Aber wehe wir machen einen Fehler, weil wir längst überlastet sind!?!
Es ist absurd, dass der Kollege jetzt auf 30.000 Euro verzichten muss, nur weil er versäumt hat anzuzeigen, dass er mehr als die vorgegebene Arbeitszeit benötigt, um alle Aufgaben zu schaffen. Das ist die Realität nahezu jeder Lehrkraft!!!
Aber wir Lehrkräfte sind ja brav. Wir tun, was man uns sagt. Darum müssen wir jetzt unsere Arbeitszeit erfassen und wenn die 40 Stunden voll sind und noch Aufgaben übrig sind, unsere Überlastung anzeigen. Dienst nach Vorschrift - weil unser Dienstherr endlich auch Dienst nach Vorschrift machen muss: Arbeitsschutz ernst nehmen, gesetzliche Vorgaben umsetzen, Fürsorge ernst nehmen.
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Und jetzt: Stopp drücken, Feierabend machen, Wochenende einläuten! 💪