23/12/2025
Das Bundeskabinett hat die Aufnahme des Wolfs ins das Bundesjagdgesetz beschlossen.
Link zur Pressemitteilung:https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/125-aufnahme-wolf-bundesjagdgesetz.html
Die Bundesdelegierten der VFD hatten bereits 2022 dem von der VFD-Bayern eingebrachten Beschlussvorschlag zugestimmt:
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1. Die Delegierten mögen beschließen, dass die Ausrichtung der VFD zum Thema Wolf über den zwingend notwendigen Herdenschutz hinaus durch weitere Maßnahmen ergänzt wird.
2. Die VFD setzt sich für eine definierte Obergrenze der Wolfspopulation ein.
3. Die VFD setzt sich für die Umsetzung der bereits vorhandenen Möglichkeiten der Wolfsentnahme ein.
4. Die VFD setzt sich für eine Änderung der Gesetzeslage zugunsten eines regional differenzierten Bestandsmanagements ein, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht.
5. Die Delegierten mögen beschließen, dass der Kooperationsvertrag mit dem Verband zum Schutz des Wolfes mit sofortiger Wirkung zu beenden ist.
VFD Bayern - VFD und der Wolf – quo vadis ? Beitrag 2022:
https://www.facebook.com/vfdbayern/posts/pfbid02tiVBcMkdkSRGmkrmmrNmJngNs5t3XGU9rb4uit6n66as6NBnVpGqXKHPgufhgbCrl
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Leider wurde die damit beschlossene Positionierung der VFD zum Thema Wolf kaum propagiert.
Der jetzige Gesetzentwurf zum Bundesjagdgesetz entspricht trotzdem der damals beschlossenen Position der VFD.
Heiner Natschack
2. Vorsitzender
VFD-Bayern
Zum Schutz von Weidetieren: Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. D...