23/08/2026
"Ebenhauser Kirche St. Benedikt verfällt nach Profanierung langsam
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege [BLfD] führte vor Ort eine Prüfung durch und befand es für würdig, in die Denkmalliste aufgenommen zu werden. Das aber konnten sowohl das Ordinariat als auch die Gemeinde nicht nachvollziehen. So sei die Ausführung am Bau als eher durchschnittlich anzusehen, auch sei ein langer pastoraler Bezug zum Kloster Schäftlarn nicht stichhaltig. Und die großformatige Wandkunst hinter dem einstigen Altar des Künstlers Franz Nagel werde ebenso als nicht absolut hochwertig eingestuft, so ein paar der Gegenargumente.":
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/schaeftlarn-ort73337/ebenhauser-kirche-st-benedikt-verfaellt-nach-profanierung-langsam-94445690.html
Zuständig für die Beurteilung der Denkmaleigenschaft ist lt. Denkmalschutzgesetz jedoch die Fachbehörde, also das BLfD. Über eine Abrissgenehmigung entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde (angesiedelt beim Landratsamt).
Foto: Wikitarisch, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Benediktkirche_Ebenhausen_(Sch%C3%A4ftlarn)_06.jpg