19/08/2026
„Ist Ihre Website wirklich für alle zugänglich?“ 💻
Seit 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – digitale Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen somit keine freiwillige Leistung mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Aber was bedeutet das konkret?
Websites, Online-Shops, Banking-Apps und viele weitere digitale Angebote müssen barrierefrei zugänglich sein.
Das bringt unter anderem:
• mehr selbstständige Nutzung für Menschen mit Behinderungen
• bessere Tastaturnavigation und Kontraste
• barrierefreie Fahrkarten- und Geldautomaten bei neuen Geräten
❗Trotzdem gibt es noch viel zu tun: Fehlende Alternativtexte, schlechte Kontraste und andere technische Barrieren sind weiterhin verbreitet. Auch für ältere Produkte und Automaten gelten teilweise lange Übergangsfristen.
Digitale Barrierefreiheit ist also nicht nur eine Frage von guter Gestaltung und Teilhabe sondern Verpflichtung. Auch wir im Verein arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website barrierefreier und für alle zugänglich zu machen.
Wie barrierefrei erleben Sie digitale Angebote im Alltag? Wo funktioniert es gut, und wo gibt es noch Hürden?