09/06/2026
Im Rahmen der Pressekonferenz zum Auftakt des 2026 haben wir deutlich gemacht, dass der Schutz queerer Menschen in Deutschland endlich Verfassungsrang haben muss 📣🌈
Artikel 3 unseres Grundgesetzes war 1949 die demokratische Antwort auf die Verfolgungs- und Unrechtspolitik der Nationalsozialisten. Q***re Menschen – eine der zentralen Opfergruppen – sind bis heute nicht Teil dieser Antwort.
Im Gegenteil: Sie waren bis in die 90er Jahre hinein der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung unter §175 ausgesetzt. Eine Rechtspraxis, die viele Jahre lang durch unsere Verfassung gedeckt schien. Dieses Beispiel allein zeigt überdeutlich:
Es gibt eine Schutzlücke in unserem Grundgesetz, die nicht nur durch Gesetze gedeckt werden kann!