13/10/2026
Ein modernes Genossenschaftsgesetz braucht mehr unternehmerische Freiheit, weniger Bürokratie und starke Prüfungsstandards.
Am morgigen Mittwoch steht die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform im Bundestag an.
Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt den Schritt ausdrücklich: Es ist wichtig, das Genossenschaftsrecht zu modernisieren, die eG für Gründerinnen und Gründer attraktiver zu machen und digitale Möglichkeiten besser zu nutzen.
Dabei gilt es, die genossenschaftlichen Besonderheiten zu bewahren. Die mittelbare Förderung muss als wesentlicher Bestandteil des genossenschaftlichen Förderauftrags erhalten bleiben. Gerade für bewährte Geschäftsmodelle, etwa bei Energiegenossenschaften, ist sie von zentraler Bedeutung.
Für die weitere Ausgestaltung setzen wir drei klare Schwerpunkte:
1. Unternehmerische Freiheit stärken: Keine Ausweitung des Weisungsrechts der Generalversammlung und keine starre gesetzliche Obergrenze für investierende Mitglieder.
2. Gründungen erleichtern: Verlässliche, praxistaugliche Regeln, schnellere behördliche Verfahren und weniger unnötige Bürokratie – etwa durch den Verzicht auf zusätzliche notarielle Prüfungen und schlankere Vorgaben bei standardisierten Verfahren.
3. Qualität und Vertrauen sichern: Die genossenschaftliche Pflichtprüfung muss ein starkes Instrument zur frühzeitigen Risikoerkennung und zum Schutz der Mitglieder bleiben. Eine Aufweichung der Prüfungsstandards wäre der falsche Weg.
Unser Ziel: Ein zukunftsfähiges Genossenschaftsgesetz, das neue unternehmerische Möglichkeiten eröffnet, bewährte Strukturen stärkt und das Vertrauen in die Rechtsform der eG sichert.