Die IPA ist der unabhängige Zusammenschluss von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache oder Religion. IPA-Angehörige verpflichten sich zur Einhaltung der Grundsätze (entsprechend der weltumfassenden Erklärung der Menschenrechte, wie sie im Jahre 1948 von den Vereinten Nationen verkündet wurde). Ob aktiv oder im Ruhestand befindlich ist es
Absicht ihrer Mitglieder, Bande der Freundschaft und der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen. Die IPA als größte Berufsvereinigung der Welt ist mit ca. 300.000 Mitgliedern in über 60 Ländern vertreten. Auch beim Europarat ist sie mit beratendem Status in der Liste der nichtstaatlichen internationalen Organisationen registriert. Die IPA in der BRD, derzeit mit 16 Landesgruppen und mit annähernd 60.000 Mitgliedern, ist die weitaus stärkste nationale IPA-Sektion. Der internationale Mitgliederbestand ist in all den Jahren auf über 280.000 gestiegen und 66 nationale Sektionen gehören mittlerweile der IPA an.