14/08/2026
📢 Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen.
Das sind die zentralen Änderungen:
🔹 Schulbegleitung & Kita-Assistenz werden künftig vorrangig als infrastrukturelles „Pooling"-Angebot erbracht – der individuelle Rechtsanspruch tritt zurück
🔹 Vorrang für Regelangebote & Jugendsozialarbeit vor Hilfen zur Erziehung
🔹 Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe kommt nur noch als freiwillige Experimentierklausel, befristet bis 2032
🔹 Verschärfungen bei Verfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
💬 Susann Engert fasst es nochmals zusammen: „Mit diesem Entwurf verabschiedet sich der Bund vom Versprechen eines inklusiven SGB VIII. Jahre des Beteiligungsprozesses, in denen Fachpraxis, Betroffene und Verbände gemeinsam an einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet haben, werden mit einem Federstrich entwertet. Was bleibt, ist eine Strukturreform, die auf Kostendämpfung zielt – nicht auf Teilhabe."