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Wind-Rat Angesichts der Klimakrise ist genug gesagt worden. Es muss gehandelt werden. Jetzt, heute und sofort!

Der WindRat ist ein unabhängiger und überparteilicher Zusammenschluss von Akteuren der Windbranche, Umweltorganisationen, Energie- und Klimaschutzagenturen der Bundesländer, Wirtschaftsunternehmen, Verbänden sowie Vereinen. Wir setzen uns tagtäglich für den konsequenten Ausbau der Windenergie in Deutschland ein. Damit wir die Energiewende rechtzeitig schaffen und die Pariser Klimaschutzabkommen noch einhalten können. Wir engagieren uns auf gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene. Außerdem stehen Ihnen unsere Expert*innen mit Rat und Tat zur Verfügung. Der WindRat liefert fundierte Fakten und sachliche Informationen.

🚨 Energiewende braucht Verlässlichkeit!Vor kurzem haben 25 Unternehmen einen klaren Appell an die Bundesregierung gerich...
19/03/2026

🚨 Energiewende braucht Verlässlichkeit!

Vor kurzem haben 25 Unternehmen einen klaren Appell an die Bundesregierung gerichtet. Sie fordern politische Klarheit und langfristige Rahmenbedingungen, um Investitionen und Arbeitsplätze in der Energiewende zu sichern.

🚀Binnen weniger Tage haben sich über 3.000 deutsche Unternehmen angeschlossen. Im Kern geht es um die schrittweise Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten aus unsicheren Regionen. Die Fortführung der Energiewende wird dabei als zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe verstanden. „Die entschlossene Fortführung der Energiewende in Deutschland ist eine wirtschaftspolitische Schicksalsfrage unserer Zeit“, betonen die Verfasser des Appells.

💪🏼 Es braucht politische Klarheit und Vertrauen, dass die Bundesregierung hinter der Energiewende und dem Ausbau Erneuerbarer Energien steht und keine wirtschaftlich unsicheren Entscheidungen trifft, die zukünftige Investitionen in Erneuerbare gefährden.

Mehr gibts auf unserer Website im neuen Blogbeitrag: https://wind-rat.de/news/bundesregierung-verliert-ziele-und-chancen-der-energiewende-aus-den-augen/

🌬️ Starkes Zeichen für die EnergiewendeMit der Plakataktion „Pro Windkraft“ setzen zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bür...
05/02/2026

🌬️ Starkes Zeichen für die Energiewende

Mit der Plakataktion „Pro Windkraft“ setzen zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Landkreis Forchheim und darüber hinaus ein klares Signal: Der Ausbau der Windenergie ist zentral für Versorgungssicherheit, regionale Stärke und kommunale Wertschöpfung. Die Großplakataktion ist Teil einer bayernweiten Kampagne.

Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie voranzubringen, das kommunale Engagement zu stärken und sichtbar zu machen sowie andere Gemeinden zur Beteiligung zu ermutigen.

Gemeinsam mit den Sprecher*innen des Bürgermeisterappells „Zusammen erfolgreich erneuerbar“ (dem sich bereits 432 Bürgermeister:innen in ganz Bayern angeschlossen haben) und im engen Schulterschluss mit der Energie- und Klima-Allianz Forchheim unterstützt der WindRat diese bayernweite Kampagne.

🎯 Auch bei der Eröffnung des Windparks Weißenbrunn (Landkreis Kronach) wurde die Kampagne sichtbar in den Mittelpunkt gestellt. In Anwesenheit von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber forderten Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft mehr politische Rückendeckung für die Energiewende und den Ausbau der Windkraft.

➡️ Klar ist: Windenergie ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende in Bayern.�Oder wie Hubert Aiwanger es formulierte:� „Mit engagierten Kommunen gelingt uns die Energiewende und wir schaffen regionale Wertschöpfung.“

28/01/2026

📢 Neue Pflicht zur Kommunalbeteiligung in Bayern ab 01.01.2026

Der Freistaat Bayern hat eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2026 sind Vorhabenträger verpflichtet, Kommunen finanziell an Windenergie- und PV-Freiflächenprojekten zu beteiligen.

🔹 Wen betrifft das?
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m
PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 kW

🔹 Was gilt als angemessene Beteiligung?
Orientierung an einer Abgabe von 0,3 Cent/kWh
Alternativ: Beteiligung nach § 6 EEG 2023 in Höhe von 0,2 Cent/kWh
Möglich sind Direktzahlungen oder andere Beteiligungsmodelle, die zwischen Vorhabenträgern und Gemeinden vereinbart werden

🔹 Mehr als nur Kommunen
Zusätzlich müssen Vorhabenträger den Einwohnerinnen und Einwohnern der beteiligungsberechtigten Gemeinden ein Angebot zur Beteiligung am Projekt unterbreiten.

👉 Beteiligungsberechtigt sind alle Gemeinden gemäß § 6 Abs. 2 EEG 2023.

💡 Einordnung:
Die Neuregelung stärkt die lokale Akzeptanz und macht klar:
Erfolgreiche Energiewende funktioniert nur gemeinsam mit den Kommunen und Menschen vor Ort.

📄 Den vollständigen Gesetzestext findet ihr hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2025/24/gvbl-2025-24.pdf =39

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Munich

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