17/09/2025
Urteil im Prozess gegen den Messer-Attentäter von Mannheim
Gestern wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart im Hochsicherheitstrakt Stammheim das Urteil gegen den afghanischen Attentäter von Mannheim gesprochen. Die fünf Richter des Strafsenates kamen nach 31 Verhandlungstagen, bei denen 61 Zeugen und 15 Sachverständige gehört wurden, zu dem Schluss:
"Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld"
Das bedeutet, dass Sulaiman Ataee nicht nach 15 Jahren einen Antrag stellen darf, in Freiheit entlassen zu werden.
Für die Familie des getöteten Polizisten Rouven Laur, deren geliebter Sohn und Bruder für immer weg ist, und die anderen Opfer, die bis heute an ihren Verletzungen und den psychischen Folgen leiden, ist der Alptraum aber nach dem Urteil nicht zu Ende. Sie haben wirklich lebenslänglich.
PS: Beim ARD / ZDF-Frühstücksfernsehen ist heute in der zweieinhalbstündigen Sendung, die vor allem auch die Ereignisse des Vortags zusammenfasst, kein einziger Beitrag über die gestrige Verurteilung des Afghanen zu sehen gewesen.
Ganz anders das SAT 1-Frühstücksfernsehen, bei dem ausführlich über das Geschehen im Gerichtssaal und den schlimmen Anschlag in Mannheim berichtet wurde.
Dazu führte der Moderator ein Gespräch mit Michael Kyrath, dem Vater der 17-jährigen Ann-Marie, die zusammen mit ihrem Freund Danny am 25. Januar 2023 vom staatenlosen Palästinenser Ibrahim A. im Regionalzug bei Brokstedt in Schleswig-Holstein erstochen wurde.
Michael Kyrath stellte dar, wie fürchterlich es für einen Vater ist, dem ein Kind so unfassbar brutal entrissen wurde. Bei ihm hätten sich über eintausend weitere derartige Opfer gemeldet, die ähnliche Schicksale zu erleiden haben. Und er ist fassungslos, dass von der regierenden Politik viel zu wenig bis nichts unternommen wird, um weitere dieser schlimmen Attentate zu verhindern.
Hier der Bericht der Tagesschau von gestern:
Der Mörder des Mannheimer Polizisten Rouven Laur ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Verkündung würdigte der Richter aber besonders die Opfer. Eindrücke von einer etwas anderen Urteilsbegründung. Von Frank Bräutigam.