22/12/2025
Festlegung der Trainingszeiten und Neuregelung der Nutzung des
Schießstandes 25/50m ab dem 01.Januar 2026
Die Trainingszeiten des Schützenverein Meeder sind bisher am Dienstag von 19:00 Uhr
bis 21:00 Uhr und am Freitag von 18:00 bis 21:00 Uhr. Um eine Gleichmäßigkeit
einzuführen und Unsicherheiten auszuschalten, werden ab dem 01.Januar 2026 die
Trainingszeiten einheitlich jeweils von 18:00 Uhr bis 21:00Uhr festgelegt.
Die bedeutet, der 25/50m Stand wird ab 18:00 Uhr von der gemeldeten Aufsicht
aufgeschlossen und der Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der Aufsicht beginnen.
Eine vorzeitige Nutzung des Schießstandes ist nicht mehr erlaubt.
Die jeweiligen Schützen tragen sich mit Beginn des Trainings, mit Angabe der Uhrzeit, in
die Schiesskladde ein. Die Schiesszeit wird ab 2026 auf 45 Minuten begrenzt, die
Obergrenze der verschossenen Munition während dieser Zeit, wird auf 50 Patronen bei
Großkalibermunition und auf 70 Patronen bei Kleinkalibermunition festgelegt.
Den Schützen wird empfohlen, um ein Wettkampfnahes Training gleichzeitig zu üben, im
Vorfeld sich mit anderen Schützen im Bezug auf die Uhrzeit, abzusprechen.
Die festgelegte Zeit und die Obergrenze der Munition reicht aus, um alle Wettkämpfe des
BSSB mit Kleinkaliberwaffen sowie auch mit Großkaliberwaffen zu trainieren.
Es kann jeweils nur einmal pro Schütze die 45 Minuten am Trainingsabend genutzt
werden.
Ausgenommen von diesen Zeit- und Munitionsfestlegungen sind Trainingszeiten für
Neuschützen unter Aufsicht und das Anschießen von Waffen nach Reparaturen und
Neukauf. Dies hat nach Absprache, vor dem Training, mit der jeweiligen Aufsicht zu
erfolgen.
Die festgelegten Trainingstage sind bindend. Ausnahmen sind nur bei Durchführung der
RWK möglich, hier trägt der jeweilige Mannschaftsführer die Verantwortung für den
ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens.
Die sonstige Nutzung des Schießstandes (z.B. Anpassung einer Schießbrille mit dem
Optiker) ist vorher dem 1. Schützenmeister mitzuteilen.
Diese neue Regelung ist notwendig, um für alle Nutzer des Schießstandes eine gerechte
und sichere Nutzung zu gewährleisten.
„Munitionsvernichtung“ ohne Sinn und Verstand und Verwendung von alter
Behördenmunition werde ich auf unserem Stand nicht mehr dulden.
1. Schützenmeister