25/06/2026
Polizei-Infrastruktur ausbauen, Strafmündigkeit senken und Ermittlungsbefugnisse erweitern
Anlässlich der Innenministerkonferenz fordert die DPolG entschlossenes politisches Handeln zur Stärkung der inneren Sicherheit. Im Mittelpunkt stehen die Ertüchtigung sicherheitsrelevanter Infrastruktur, eine Anpassung des Strafmündigkeitsalters sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse.
Ein zentrales Anliegen ist die Stärkung der zivilen Infrastruktur durch die Aufwertung von Polizeiliegenschaften zu „zivilen Rettungsinseln“. Polizeidienststellen sollen künftig so ausgestattet werden, dass sie im Krisenfall Versorgung, Wärme und Kommunikationsmöglichkeiten bieten können.
„Polizeidienststellen müssen krisenfest werden und der Bevölkerung im Notfall als sichere Zufluchtsorte dienen. Die Erfahrungen aus Stromausfällen zeigen deutlich den Handlungsbedarf“, betont DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz.
Zudem sieht die DPolG Reformbedarf beim Strafmündigkeitsalter und fordert eine Absenkung von 14 auf 12 Jahre. Die seit 1953 geltende Regelung werde der heutigen Realität nicht mehr gerecht. Immer häufiger seien auch sehr junge Täter in schwere Straftaten verwickelt. Darüber hinaus würden kriminelle Netzwerke gezielt Minderjährige unterhalb der Strafmündigkeit für Straftaten einsetzen. Über digitale Plattformen würden Delikte von Sachbeschädigungen bis hin zu schweren Gewaltverbrechen regelrecht „bestellt“.
„Wir beobachten eine besorgniserregende Entwicklung, bei der Täter immer jünger werden und gezielt von kriminellen Netzwerken instrumentalisiert werden. Der Rechtsstaat muss darauf reagieren können. Im Vordergrund steht dabei der Erziehungscharakter des Jugendstrafrechts“, so Teggatz.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Die DPolG spricht sich für eine Ausweitung der IP-Adressspeicherung auf sechs Monate aus. „Die derzeitigen Speicherfristen sind realitätsfern. Strafverfahren dauern oft deutlich länger als drei Monate, sodass wichtige Spuren verloren gehen“, erklärt Teggatz.