28/02/2026
Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung
Gute Nachrichten: Das am 14.02.2026 erzielte Tarifergebnis der Länder soll – vorbehaltlich des Kabinettsbeschlusses – zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Das Kabinett in Sachsen-Anhalt hat sich am 24.02.2026 damit befasst.
Damit wird eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die geplante Übertragung bewerten wir als wertschätzendes Signal gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Die erforderlichen Anpassungen im Landesbesoldungsgesetz befinden sich derzeit in Vorbereitung.