05/06/2026
Das Land Brandenburg richtet die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für die Jahre 2026 bis 2028 neu aus.
Private Haushalte können nun beim Neubau, Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem verstärkten Fokus auf Familien und Zusatzförderungen unterstützt werden.
Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Die Förderung von Neubau und Erwerb umfasst künftig für natürliche Personen einen Zuschuss von 10.000 Euro sowie ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro. Ergänzend werden Zusatzförderungen für den Erwerb von Bestandsimmobilien sowie für besondere Bedarfe wie Barrierefreiheit oder Denkmalschutz bereitgestellt.
Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB, erklärt zur Förderung: „Mit der Neufassung des Förderprogramms werden gezielt Familien beim Neubau, Erwerb und der Modernisierung von Wohneigentum gestärkt. Ein zentrales Signal dafür ist die Erhöhung der Zuschüsse pro Kind von bislang 5.000 auf nun 10.000 Euro. Damit schafft die Landesregierung bessere Vo-raussetzungen für den Zugang zu den eigenen vier Wänden und unterstützt langfristige Wohnperspektiven in Brandenburg.“
Die Neufassung der Wohneigentum-Förderrichtlinie, gültig vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, leistet einen Beitrag zur Stärkung von Innenstädten und zur Sicherung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Gleichzeitig unterstützt sie die nachhaltige Entwicklung des Wohnungsbestands und die Attraktivität von Städten und Gemeinden im Land Brandenburg.
Weitere Infos:
Erfüllen Sie sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden – mit einer Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt. Ob Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie, nachhaltige Modernisierung oder die Entwicklung von Wohneigentum durch Investoren: Wir unterstützen Sie mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen...