Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V.

Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V. imagine all the people living life in peace Trotz des alltäglichen Rassismus und trotz der bestehenden Ausländergesetze unterstützt die FI Lohmar-Siegburg e.V.

Flüchtlinge und Migranten bei dem Versuch, ein menschenwürdiges Leben zu führen.

08/03/2026

Leserbrief : Rhein- Sieg- Anzeiger vom 28.1.2026 : Ausschuss will Bezahlkarte für Lohmar

Schon vor Einführung der Bezahlkarte im Jahr 2024 äußerte sich der Paritätische Wohlfahrtsverband folgendermaßen: „ Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es handelt sich hier schlicht um schikanöse Symbolpolitik, die wirkungslos bleiben wird .Es ist ein Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Leistungsbezug.“

Den Menschen, die flüchten, ist die Höhe der Alimentierung nicht wichtig, sie fliehen aus völlig anderen Gründen: Verfolgung, Krieg, Hunger oder Umweltkatastrophen. Hier erhalten sie den Satz, der ihnen, laut Verfassungsgericht“ ein Leben in Menschenwürde gewährleistet“. Die meisten Flüchtlinge leben in den Nachbarländern und warten bis sie ins Heimatland zurückkommen können. Das Argument, dass Geflüchtete mit dem Geld Schlepper bezahlen, zieht nicht, denn Schlepperkosten werden im Vorhinein bezahlt oder das andere Argument, dass das Geld im Land bleiben müsse, damit es der heimischen Wirtschaft zur Verfügung steht, zieht ebenso nicht, da nur 10 % der Geflüchteten Geld an ihre Familien im Herkunftsland überweisen. Das meiste Geld, das überwiesen wird, kommt von den arbeitenden, anerkannten Migranten. Im Herkunftsland wird damit oft die größte Not gelindert und das verhindert oft, dass Menschen flüchten.

Weitere negative Aspekte der Bezahlkarte sind :

-Die Karte wird als Instrument der Stigmatisierung und Ausgrenzung kritisiert.

-Einschränkung der Teilhabe, wegen limitierter Bargeldabhebung. Auch wenn das Sozialamt nachsteuern kann, ist ein spontaner Schnäppchenkauf nicht mehr möglich,

-Technische und bürokratische Probleme. In einigen Fällen funktionierte die Karte nicht, was zur tage- oder wochenlagen Mittellosigkeit führen kann.

-Wie soll das Grundrecht auf Asyl gewahrt werden kann, wenn Rechtsanwälte diese Karte nicht akzeptieren und weil es nur einen begrenzten Barbetrag gibt?

-Ein noch wichtigeres Argument ist, das Behinderte oder psychisch eingeschränkte Menschen die Karte nur mit Hilfe benutzen können.

- Falls man mit der Bezahlkarte missbräuchliches Verhalten der Alimentierung verhindern will, ist das nicht notwendig, da das Asylbewerberleistungsgesetz schon eine Vielzahl von Sanktionen vorsieht.

Die Zahlen für die Asylanträge sind im letzten Jahr um 51 % gesunken, es gibt vermehrt Ausreisanträge, nicht wegen der Bezahlkarte sondern weil der Fluchtgrund entfallen ist und es Rückkehrhilfen gibt.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit der Nichteinführung zugelassen. Viele Gemeinden haben sich gegen die Einführung ausgesprochen, z.B. wegen zusätzlicher Mehrarbeit oder aus Haltungsgründen.

Also: Warum soll also jetzt die Bezahlkarte eingeführt werden? Wem nutzt es?

Christa Feld Flüchtlingsinitiative Lohmar Siegburg e.V.

Nicht nur zu Karneval Sieh dir dieses Video zu „der stammbaum lied“ an
15/02/2026

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WDR4 11.11.2017

31/01/2026

Bezahlkarte: Beteiligung

Das Land hat 10,4 Millionen Euro bereitgestellt für die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte.

Die Landesmittel stehen nicht zur Verfügung für den personellen Mehraufwand, der in der Verwaltung entsteht, um im Rahmen der monatlichen Einzelfallprüfung die Höhe der individuellen Bargeldgewährung rechtssicher zu ermitteln.

Städte und Kommunen, die sich aus den vorgenannten Gründen gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden haben bzw. entscheiden wollen, brauchen einen entsprechenden Ratsbeschluss, der in NRW aufgrund der Opt.-Out-Regelung möglich ist.

Aktuell haben sich die Räte in 191 Kommunen (fast 50 % aller Städte und Kommunen in NRW) meist aufgrund einer Verwaltungsvorlage gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden.

Damit spart das Land auch ca. 50 % der bereitgestellten Gelder - bis jetzt also rund 5 Millionen Euro - und kann dieses Geld für sinnvollere Dinge ausgeben, z.B. für eine vernünftige Asylverfahrensberatung.

31/01/2026

Herr Selig hat uns den Leserbrief im Original zukommen lassen. Herzlichen Dank dafür.

Leserbrief zum Artikel im Rhein-Sieg-Anzeiger – Lokalteil vom 28.01.2026 „Ausschuss will Bezahlkarte für Lohmar“

Auch ich bin gegen die Einführung einer „Bezahlkarte“ für Asylsuchende in Lohmar.
Ich schließe mich auch sehr nachdrücklich dem Appell von Werner Küffner von der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg und Ihrem Redaktionsmitglied Lilian von Storch an.

Als langjähriger Sozialarbeiter und Tafelmitarbeiter sowie aktiver Mitarbeiter beim Lohmarer Lotsenpunkt bin ich mit randständigen und oft ausgegrenzten Personengruppen sehr vertraut.
Deshalb kenne ich zu Genüge die grundsätzlichen und alltäglichen Schwierigkeiten, Hürden und Hindernisse, die diesen Menschen in ihrer Alltagsbewältigung und einem halbwegs normalen Leben im Wege stehen. In der Regel steht ihnen nur sehr begrenzter Wohnraum zur Verfügung, die Bewilligung eines Sprachkurses dauert oft länger und das zur Verfügung stehende Geld zum täglichen Leben liegt bekanntlich deutlich unter der statistischen Armutsgrenze in Deutschland.

Die Einführung einer Bezahlkarte stellt nun noch eine weitere Einschränkung ihres Alltags dar und bedeutet auch für mich eine weitere Diskriminierung.

Somit appelliere ich hiermit an den Lohmarer Stadtrat, die geplante Einführung einer Bezahlkarte nicht zu beschließen.

Für mich verbietet sich auch aufgrund meines christlichen Menschenbild, nachdem alle menschlichen Geschöpfe ein Ebenbild Gottes sind, so eine Maßnahme.

Lohmar, 28.01.2026
Klaus Selig

Vielen Dank Herr Selig. Das ist ja mal ein mutiger Leserbrief !
31/01/2026

Vielen Dank Herr Selig. Das ist ja mal ein mutiger Leserbrief !

30/01/2026

„Einführung der Bezahlkarte? – Nein, danke!“

Für die Einführung der Bezahlkarte ist die Frist bis zum 31.12.2027 verlängert worden.
Von daher ist davon auszugehen, dass sich weitere Städte und Kommunen nun mit einer möglichen Einführung beschäftigen und sich nach Prüfung dann dagegen entscheiden werden. Es sind jedenfalls zurzeit kontinuierlich immer mehr, die sich dagegen entscheiden:

Aktuell (28.01.26) haben sich von 396 politisch selbstständigen Städten und Kommunen in NRW 195 – und damit fast die Hälfte - auf der Basis der Opt.-Out-Regelung gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden, viele Kommunen auf Beschlussvorlage der Verwaltung.



„Es gibt keine Wahl, die Karte muss eingeführt werden.“

Schon vor Bekanntwerden der Opt.-Out-Regelung haben sich folgende Städte gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden:

Aachen, Bochum Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Kleve, Köln, Oberhausen, Paderborn, Schwerte, Selm

Quelle: Homepage Flüchtlingsrat NRW

29/01/2026

Die Bezahlkarte verursacht nur in anderen Kommunen Mehrkosten. In Lohmar nicht?

Einführung der Bezahlkarte in Lohmar auf Beschluss von CDU und SPD zusammen mit der AFD v. 21.01.26:

„Die Einführung verursacht keine Mehrkosten!“

Nur in anderen Kommunen! Hier einige Beispiele von Kommunen, die die Einführung begründet abgelehnt haben:

Stadtverwaltung Leverkusen

„Die Einführung führt zu einem erheblich erhöhten Verwaltungsaufwand, da jede Umstellung auf die Karte einen individuellen Verwaltungsakt mit vorheriger Anhörung erfordert. Dieser Prozess muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen und das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gewährleisten, was durch Rechtsmittel überprüfbar ist.

Insbesondere wurde die pauschale Begrenzung des Bargeldbetrages durch verschiedene Sozialgerichte (vgl. z.B.: SG Nürnberg, Beschluss v. 30.07.24, Az.: S II AY 15/24 ER; SG München, Beschluss v. 18.09.2024, Az.: S 16 AY 68/24 ER) als rechtswidrig eingestuft, da eine solche Beschränkung einer monatlichen individuellen Prüfung anhand rechtsstaatlicher Kriterien bedarf.

Zusätzlich müssen individuelle Mehrbedarfe, wie etwa Schulmaterialien, oder Zuzahlungen für Medikamente, ebenfalls geprüft und genehmigt werden.

Generell ist jede vom Leistungsnehmenden begründete externe Überweisung an Dritte genehmigungspflichtig. (…)

Die Vielfalt dieser verwaltungsrechtlichen Anforderungen macht die Umsetzung der Bezahlkarte in der Praxis besonders ressourcenintensiv und stellt die Verwaltung vor erhebliche organisatorische Herausforderungen.

Zwar wird die Einführung und Nutzung der Bezahlkarte vom Land finanziert, wobei die Erstattung der Kosten über die Bezirksregierung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung erfolgt. Doch trägt die Kommune die Kosten für notwendige Fachverfahren, Schnittstellen sowie den zusätzlichen Personalbedarf selbst. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung, die weder durch das Land noch durch andere Zuschüsse ausgeglichen wird.

Durch die Einführung der Bezahlkarte wird ein bereits bestehendes und funktionierendes Leistungsgewährungssystem abgeschafft. Derzeit besitzen etwa 97% der Asylberwerber*innen in Leverkusen ein Girokonto.“

Stadtverwaltung Mönchengladbach

„Aus Sicht der Verwaltung würde die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und somit die Integration geflüchteter Menschen in Mönchengladbach erheblich einschränken und steht somit konträr zum Ziel der „Städtischen Gesamtstrategie“. Zudem ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt, dass das Land NRW lediglich die Kosten für die Bezahlkarten (Plastikkarten) sowie den Service des Dienstleisters übernehmen möchte., Etwaige zu erwartende Mehrkosten, beispielsweise für Schnittstellen zwischen in der Verwaltung bereits genutzten Fachverfahren (KDN) und dem Webportal des Dienstleisters sowie Personalkosten aufgrund des zu erwartenden Verwaltungsmehraufwandes werden nicht durch das Land getragen. Diese zusätzlichen Kosten würden in den Verantwortungsbereich der Kommune fallen. Durch die Nutzung der Opt.-Out-Regelung – sprich Beibehaltung des bisherigen Systems – werden keine derartigen Mehrkosten die Haushaltssituation der Stadt Mönchengladbach belasten.“

Im Mönchengladbach empfiehlt eine Vorlage der Stadtverwaltung dem Rat, die Bezahlkarte abzulehnen.

Stadtverwaltung Unna

„Da Asylberwerber*innen in der Regel schon kurzfristig nach Ankunft in der Kommune über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten können, entstehen mit der Einführung einer Bezahlkarte keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis. Im Vergleich zur Überweisung der Asylbewerberleistung auf ein Konto wird bei Einführung einer Bezahlkarte in mehrfacher Hinsicht ein höherer Aufwand erzeugt. Lediglich in dem Fall, dass Sachleistungen durch die Bezahlkarte ersetzt werden, könnte sich eine Entlastung ergeben. Um diese geht es im Regelfall der Sachbearbeitenden allerdings nicht.“

Für die Kosten bei der Einführung Bezahlkarte sind im Haushalt des Landes N RW 10,4 Millionen Euro vorgesehen. Das sind auch Steuergelder. Durch den Verzicht auf die Einführung und die Inanspruchnahme der Landesmittel in aktuell 40 % der Kommunen werden bereits rund 4 Millionen Euro nicht benötigt, die nun für sinnvollere Maßnahmen verwendet werden können, z.B. für eine bedarfsgerechte Asylverfahrensberatung.

(Wiedergegeben und zitiert nach „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“, Stand 07.02.25)



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28/01/2026
Für mehr Sachinformationen und rechtliche Hinweise schaut gerne auf unserer Homepage: www.fi-lohmar-siegburg.de unter Ak...
27/01/2026

Für mehr Sachinformationen und rechtliche Hinweise schaut gerne auf unserer Homepage: www.fi-lohmar-siegburg.de unter Aktuelles

Die Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V. unterstützt Geflüchtete und Migranten durch Sprachförderung, rechtliche Beratung und Integrationshilfe. Erfahren Sie mehr über unsere Projekte, aktuellen News und wie Sie helfen können, das soziale Miteinander zu stärken. Gemeinsam für eine bess...

27/01/2026

Noch mehr Sachinformationen und rechtliche Hinweise findet ihr auf unserer Homepage unter Aktuelles:
www.fi-lohmar-siegburg.de

27/01/2026

Einführung der Bezahlkarte in Lohmar

Für die Sitzung des Sozialausschusses am 21.01.26 hatten CDU und SPD den Antrag gestellt, die finanziellen Auswirkungen bei Einführung einer Bezahlkarte in Lohmar zu prüfen.

Kurzer Überblick

Die Verwaltung konnte finanzielle Mehrbelastungen für Lohmar ausschließen, da das Land NRW eine komplette Kostenerstattung zugesichert habe. Daraufhin hat die CDU für die Koalition die Einführung beantragt. In namentlicher Abstimmung haben die Antragsteller CDU und SPD und die AFD der Einführung zugestimmt. Die Grünen und die UWG haben gegen die Einführung der Bezahlkarte gestimmt.

Betroffener Personenkreis sind alle Flüchtlinge in Lohmar, die um ca. 20% reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, zukünftig also auch Flüchtlinge aus der Ukraine.

Durchführung: „Die Bezahlkarte ersetzt sowohl Bargeldauszahlungen als auch Überweisungen auf private Bankkonten.“ (zitiert aus der Antragsbegründung)

Zielsetzungen für die Betroffenen: Fehlanreize reduzieren, zweckentsprechende Verwendung sicherstellen. (s.o.)

Damit wird pauschal Missbrauch unterstellt und mit der Art und Weise der Leistungsgewährung eine politische Zielsetzung verfolgt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.

Die Flüchtlinge bargeldlos zu stellen hätte vielfältige nachteilige Folgen in der Lebensführung und Existenzsicherung, u.a. aber auch für die Integrationsbemühungen. Die angesprochene pauschale Regelung (50 € Erwachsene, 10 € Minderjährige) berücksichtigt nicht den individuellen Bedarf. Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung rechtswidrig.

Erforderlich ist die permanente Einzelfallprüfung.

Zum Hintergrund

Das AsylbLG ist 1992 als Ergebnis im Asylkompromiss mit der ausdrücklichen Begründung geschaffen worden, man wolle mit der gezielten Schlechterstellung der hier lebenden Flüchtlinge eine abschreckende Wirkung für Deutschland als Fluchtland erzielen.

Namhafte Persönlichkeiten und auch beide Kirchen haben sich damals gegen diese Politik gewandt und auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Unvereinbarkeit mit Artikel 1 unserer Verfassung hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt und festgestellt, dass es nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist, die Personengruppe der Flüchtlinge pauschal durch Schlechterstellung für politische Ziele zu missbrauchen.

Die Bezahlkarte ist 2024 neu in das ASylbLG aufgenommen worden. In der Drucksache 20/110006 des Deutschen Bundestages ist zu dieser Gesetzesänderung deshalb auch auf Seite 102 ausgeführt, „…dass es der Leistungsbehörde bei der Leistungserbringung … zukünftig freisteht, die Bedarfe durch Geldleistungen oder mittels Bezahlkarte zu decken. Der Leistungsbehörde wird insofern hinsichtlich der Art der Leistungserbringung ein Ermessen eingeräumt. Die ist sinnvoll, um örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen.“

Es ist also mit der Einführung der Bezahlkarte eine individuelle Bedarfsprüfung durchzuführen.

Hamburg hatte die Bezahlkarte als erste Stadt eingeführt und pauschal gleiche Bargeldbeträgen (Erwachsene 50 €, Minderjährige 10 €) ausgezahlt. Dazu das Sozialgericht Hamburg in seinem Beschluss v. 18.07.25: „Und auch wenn der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zuzugestehen sein wird, ist damit zwingend verbunden, dass die Entscheidung sich nach den „örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen“ richtet, und damit insbesondere auch in der Person des Leistungsberechtigten liegende Besonderheiten (z.B. Alter, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung) berücksichtigt, mithin eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist.“ ( Az: S 7 AY 410/24 ER, S. 5f)

Die Rechtsprechung aus Hamburg ist in NRW nicht bindend, die Argumentation wurde aber aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitet und dürfte von daher auch in NRW nicht anders sein.

In NRW haben CDU und Bündnis90/Die Grünen am 18.12.24 die Gesetzesänderung beschlossen, die die rechtssichere Einführung einer Bezahlkarte ermöglichen sollte. Die zuständige Ministerin hat die einheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte angekündigt. Durch die ebenfalls in NRW eingeführte sog. Opt-Out-Regelung haben Kommunen aber auch die Möglichkeit, „…sich aktiv gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auszusprechen.“ (Drucksache des Landtags NRW, 18/14966)

Bis zum 31.05.25 hatten sich bereits 93 Kommunen gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen. Von den 369 Kommunen sind es aktuell 161, die sich entweder aus Gründen der Haltung oder aber auch wegen des erheblichen personellen Mehraufwandes im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung gegen die Einführung entschieden haben.

In Lohmar wurde in der Sitzung von Seiten der Grünen vorgetragen, dass die Einführung kein „Muss“ ist und man sich auch bewusst – wie bereits ca. 40 % der Kommunen in NRW – gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden kann. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die angedachte pauschale Regelung auch in NRW rechtswidrig ist und die erforderliche Einzelfallprüfung zu erheblichem Mehraufwand und damit zu Mehrkosten führen wird.

Der zuständige Dezernent verwies aber darauf, dass das Land versichert habe, für alle zusätzlichen Kosten aufzukommen, so dass der Stadt keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Das sind zwar auch Steuergelder, aber eben nicht für die Stadt Lohmar.

Mit dieser Aussage des Dezernenten war für die CDU der Prüfantrag zur Einführung der Bezahlkarte und die evtl. finanziellen Folgen erledigt und die CDU hat für die Koalition die Einführung der Bezahlkarte beantragt. Auf Antrag der Grünen wurde namentlich abgestimmt: CDU und SPD haben sich zusammen mit der AFD für die Einführung ausgesprochen, die Grünen und die UWG waren dagegen.

Aus Sicht der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V. erschwert diese Entscheidung den Alltag und damit die Integration der hier lebenden Flüchtlinge immer dann, wenn die Bezahlkarte nicht gelesen werden kann oder Bargeld Voraussetzung für die Teilhabe ist, z.B.:

• Sind Online-Einkäufe oder Einkäufe im Sozialkaufhaus noch möglich?
• Kann der Handyvertrag noch bezahlt werden?
• Akzeptieren alle Läden die Bezahlkarte?
• Können Beiträge für Ausflüge und Material in der Schule noch bezahlt werden?
• Können Zuzahlungen bei Medikamenten geleistet werden?
• Wo kann der Flüchtling die Deckung seiner Karte checken?
• Kann der Rechtsanwalt noch bezahlt werden, hat der Anwalt ein entsprechendes Lesegerät?


Die Einführung der Bezahlkarte ist aus unserer Sicht kein Beitrag im Rahmen des städtischen Projektes der „Willkommenskultur“, das auf Integration zielt. Die bisherige sehr erfolgreiche Integrationsarbeit in Lohmar wird mit dieser Maßnahme belastet.

Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die Notwendigkeit der individuellen Einzelfallprüfung achten und den Prozess unterstützend begleiten.

FI-Lohmar-Siegburg e.V.
Der Vorstand

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Adresse

Lohmar
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