27/01/2026
Einführung der Bezahlkarte in Lohmar
Für die Sitzung des Sozialausschusses am 21.01.26 hatten CDU und SPD den Antrag gestellt, die finanziellen Auswirkungen bei Einführung einer Bezahlkarte in Lohmar zu prüfen.
Kurzer Überblick
Die Verwaltung konnte finanzielle Mehrbelastungen für Lohmar ausschließen, da das Land NRW eine komplette Kostenerstattung zugesichert habe. Daraufhin hat die CDU für die Koalition die Einführung beantragt. In namentlicher Abstimmung haben die Antragsteller CDU und SPD und die AFD der Einführung zugestimmt. Die Grünen und die UWG haben gegen die Einführung der Bezahlkarte gestimmt.
Betroffener Personenkreis sind alle Flüchtlinge in Lohmar, die um ca. 20% reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, zukünftig also auch Flüchtlinge aus der Ukraine.
Durchführung: „Die Bezahlkarte ersetzt sowohl Bargeldauszahlungen als auch Überweisungen auf private Bankkonten.“ (zitiert aus der Antragsbegründung)
Zielsetzungen für die Betroffenen: Fehlanreize reduzieren, zweckentsprechende Verwendung sicherstellen. (s.o.)
Damit wird pauschal Missbrauch unterstellt und mit der Art und Weise der Leistungsgewährung eine politische Zielsetzung verfolgt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.
Die Flüchtlinge bargeldlos zu stellen hätte vielfältige nachteilige Folgen in der Lebensführung und Existenzsicherung, u.a. aber auch für die Integrationsbemühungen. Die angesprochene pauschale Regelung (50 € Erwachsene, 10 € Minderjährige) berücksichtigt nicht den individuellen Bedarf. Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung rechtswidrig.
Erforderlich ist die permanente Einzelfallprüfung.
Zum Hintergrund
Das AsylbLG ist 1992 als Ergebnis im Asylkompromiss mit der ausdrücklichen Begründung geschaffen worden, man wolle mit der gezielten Schlechterstellung der hier lebenden Flüchtlinge eine abschreckende Wirkung für Deutschland als Fluchtland erzielen.
Namhafte Persönlichkeiten und auch beide Kirchen haben sich damals gegen diese Politik gewandt und auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Unvereinbarkeit mit Artikel 1 unserer Verfassung hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt und festgestellt, dass es nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist, die Personengruppe der Flüchtlinge pauschal durch Schlechterstellung für politische Ziele zu missbrauchen.
Die Bezahlkarte ist 2024 neu in das ASylbLG aufgenommen worden. In der Drucksache 20/110006 des Deutschen Bundestages ist zu dieser Gesetzesänderung deshalb auch auf Seite 102 ausgeführt, „…dass es der Leistungsbehörde bei der Leistungserbringung … zukünftig freisteht, die Bedarfe durch Geldleistungen oder mittels Bezahlkarte zu decken. Der Leistungsbehörde wird insofern hinsichtlich der Art der Leistungserbringung ein Ermessen eingeräumt. Die ist sinnvoll, um örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen.“
Es ist also mit der Einführung der Bezahlkarte eine individuelle Bedarfsprüfung durchzuführen.
Hamburg hatte die Bezahlkarte als erste Stadt eingeführt und pauschal gleiche Bargeldbeträgen (Erwachsene 50 €, Minderjährige 10 €) ausgezahlt. Dazu das Sozialgericht Hamburg in seinem Beschluss v. 18.07.25: „Und auch wenn der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zuzugestehen sein wird, ist damit zwingend verbunden, dass die Entscheidung sich nach den „örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen“ richtet, und damit insbesondere auch in der Person des Leistungsberechtigten liegende Besonderheiten (z.B. Alter, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung) berücksichtigt, mithin eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist.“ ( Az: S 7 AY 410/24 ER, S. 5f)
Die Rechtsprechung aus Hamburg ist in NRW nicht bindend, die Argumentation wurde aber aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitet und dürfte von daher auch in NRW nicht anders sein.
In NRW haben CDU und Bündnis90/Die Grünen am 18.12.24 die Gesetzesänderung beschlossen, die die rechtssichere Einführung einer Bezahlkarte ermöglichen sollte. Die zuständige Ministerin hat die einheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte angekündigt. Durch die ebenfalls in NRW eingeführte sog. Opt-Out-Regelung haben Kommunen aber auch die Möglichkeit, „…sich aktiv gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auszusprechen.“ (Drucksache des Landtags NRW, 18/14966)
Bis zum 31.05.25 hatten sich bereits 93 Kommunen gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen. Von den 369 Kommunen sind es aktuell 161, die sich entweder aus Gründen der Haltung oder aber auch wegen des erheblichen personellen Mehraufwandes im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung gegen die Einführung entschieden haben.
In Lohmar wurde in der Sitzung von Seiten der Grünen vorgetragen, dass die Einführung kein „Muss“ ist und man sich auch bewusst – wie bereits ca. 40 % der Kommunen in NRW – gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden kann. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die angedachte pauschale Regelung auch in NRW rechtswidrig ist und die erforderliche Einzelfallprüfung zu erheblichem Mehraufwand und damit zu Mehrkosten führen wird.
Der zuständige Dezernent verwies aber darauf, dass das Land versichert habe, für alle zusätzlichen Kosten aufzukommen, so dass der Stadt keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Das sind zwar auch Steuergelder, aber eben nicht für die Stadt Lohmar.
Mit dieser Aussage des Dezernenten war für die CDU der Prüfantrag zur Einführung der Bezahlkarte und die evtl. finanziellen Folgen erledigt und die CDU hat für die Koalition die Einführung der Bezahlkarte beantragt. Auf Antrag der Grünen wurde namentlich abgestimmt: CDU und SPD haben sich zusammen mit der AFD für die Einführung ausgesprochen, die Grünen und die UWG waren dagegen.
Aus Sicht der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V. erschwert diese Entscheidung den Alltag und damit die Integration der hier lebenden Flüchtlinge immer dann, wenn die Bezahlkarte nicht gelesen werden kann oder Bargeld Voraussetzung für die Teilhabe ist, z.B.:
• Sind Online-Einkäufe oder Einkäufe im Sozialkaufhaus noch möglich?
• Kann der Handyvertrag noch bezahlt werden?
• Akzeptieren alle Läden die Bezahlkarte?
• Können Beiträge für Ausflüge und Material in der Schule noch bezahlt werden?
• Können Zuzahlungen bei Medikamenten geleistet werden?
• Wo kann der Flüchtling die Deckung seiner Karte checken?
• Kann der Rechtsanwalt noch bezahlt werden, hat der Anwalt ein entsprechendes Lesegerät?
Die Einführung der Bezahlkarte ist aus unserer Sicht kein Beitrag im Rahmen des städtischen Projektes der „Willkommenskultur“, das auf Integration zielt. Die bisherige sehr erfolgreiche Integrationsarbeit in Lohmar wird mit dieser Maßnahme belastet.
Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die Notwendigkeit der individuellen Einzelfallprüfung achten und den Prozess unterstützend begleiten.
FI-Lohmar-Siegburg e.V.
Der Vorstand
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