09/09/2026
✨ Kleine Unternehmen, große Bedeutung für unsere Regionen!
Ob Dorfladen, Bäckerei, Metzgerei oder andere lokale Angebote. Kleinstunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung und Lebensqualität in unseren ländlichen Räumen. Genau hier setzt der Förderaufruf „Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig“ an.
Mit dem Förderschwerpunkt „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ werden Investitionen unterstützt, die dazu beitragen, wichtige Angebote vor Ort zu erhalten, weiterzuentwickeln oder neu zu schaffen.
🤝 Wer kann eine Projektidee einreichen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Dazu können beispielsweise Einzelhandelsbetriebe, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte oder gastronomische Betriebe gehören.
Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss es die Vorgaben des Förderaufrufs erfüllen und die festgelegten Auswahlkriterien berücksichtigen.
📲 Was genau wird gefördert?
Das zeigen wir euch in unserem aktuellen Beitrag. Dort erfahrt ihr, welche Investitionen im Rahmen des Förderschwerpunkts „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ unterstützt werden können.
🔎 In den nächsten Wochen nehmen wir die weiteren Bereiche des Förderprogramms unter die Lupe.