28/03/2026
Leider habe ich die Seite Irrweg Windkraft Hessen in letzter Zeit aus Zeitmangel vernachlässigt.
Doch was gerade passiert, lässt sich nicht mehr beschönigen:
Unsere Landschaft wird Stück für Stück industrialisiert.
Was einst als „gesteuerter Ausbau“ verkauft wurde, entpuppt sich immer mehr als flächendeckender Zugriff auf Natur und Lebensräume – politisch gewollt und systematisch vorangetrieben.
Die angeblichen Grenzen, die durch Vorranggebiete (VRG) gesetzt werden sollten, sind längst gefallen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache (Stand: Ende März 2026):
Bereits 1.189 Windkraftanlagen stehen in Hessen.
484 davon außerhalb der vorgesehenen Vorranggebiete.
Das ist kein Ausreißer. Das ist System.
Und der Ausbau läuft weiter – ungebremst:
439 Anlagen im Genehmigungsverfahren (46 außerhalb der VRG)
315 Anlagen bereits genehmigt oder im Bau (15 außerhalb)
197 Anlagen vor Gericht – selbst Betreiber klagen inzwischen gegen Auflagen (29 außerhalb)
Das Ergebnis:
2.140 Windkraftanlagen sind aktuell in Hessen in Betrieb, geplant, genehmigt oder beklagt.
574 davon außerhalb der offiziell vorgesehenen Flächen.
Mehr als ein Viertel.
Außerhalb der Planung. Außerhalb der versprochenen Grenzen.
Und jetzt wird die nächste Tür geöffnet:
Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel dürfen Kommunen künftig selbst zusätzliche Flächen für Windkraft ausweisen – auch jenseits der ohnehin schon aufgeweichten Vorranggebiete.
Das bedeutet:
Noch mehr Anlagen.
Noch mehr Eingriffe.
Noch weniger Kontrolle.
Was hier passiert, ist kein geordneter Ausbau mehr.
Es ist der schleichende Verlust unserer Landschaft.
Natur- und Artenschutz? Werden zur Randnotiz.
Planungssicherheit? De facto abgeschafft.
Versprechen von Begrenzung? Gebrochen.
Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, ob dieser Ausbau gestoppt wird.
Sondern:
Wie viel von unserer Landschaft am Ende noch übrig bleibt.