Der JAEB ist ein Gremium auf Stadtebene nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und stellt eine Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe dar, also gegenüber dem Jugendamt, den Kirchen, Elterninitiativen und Trägern der Kindertageseinrichtungen. Es werden Angelegenheiten thematisiert, die über die einzelne Kindertageseinrichtung hinausgehen.
Zu den Aufgaben des JAEB's gehören die Darstellung von allgemeinen Themen, Situationen und Problemen gegenüber dem Träger, der Stadtverwaltung und der Politik, Informationsveranstaltung für neu gewählte Elternbeiräte und das Vernetzen der einzelnen Elternbeiräte der Kitas. Der JAEB hat Mitwirkungsrechte unter anderem im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied. Der Jugendamtselternbeirat unterstützt die Elternmitwirkung in den Kitas und in anderen Gremien mit Elternbeteiligung, ist also Interessenvertreter und Ratgeber
- Information der Eltern über ihre Rechte und Pflichten
- Informationsveranstaltungen (z.b. für neu gewählte Elternvertreter)
- Probleme und Situationen der Kinder und Eltern beim jeweiligen Träge, bei der
Verwaltung und bei der Politik darstellen.
- Eltern vernetzen und Informationen weitergeben
- Kontakte über den Landeselternbeirat zu anderen Jugendamtselternbeiräten
suchen
- Vertretung der Elternschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Langenfeld
Der Jugendamtselternbeirat handelt als politischer Vertreter der Elternschaft, können auch politische Themen wählen und zu Ihren Schwerpunkten machen. Dazu gehören insbesondere:
- Kitaplatz- und Bedarfsplanung
- Beitragsgestaltung
- Probleme bei Öffnungs- und Schließzeiten
- Sprachstandfeststellung / Sprachförderung
- Qualitätssicherung / Personalsituation
- Gesundheit und Ernährungsfragen
- Übergang Kita > Grundschule
- Flexible Öffnungszeiten (Randzeitenbetreuung)
- Anmeldeverfahren transparenter und gerechter machen
- Ferienbetreuung und Ferienbetreuungslücke
- Inklusion