13/08/2026
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💧 Wasserentnahmeverbot im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Unsere Bäche und Flüsse führen derzeit deutlich zu wenig Wasser. 🌿🐟 Teilweise sind die Wasserstände bereits kritisch niedrig, einzelne Gewässer sogar trockengefallen.
🚫 Deshalb gilt ab 15. August 2026 im gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Das bedeutet: Wasser darf nicht mit Pumpen oder Schläuchen aus Bächen, Flüssen und Quellen entnommen werden – auch nicht zur Garten- oder Flächenbewässerung.
💦 Weiterhin erlaubt ist das Schöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel mit einer Gießkanne oder einem Eimer. Auch das Tränken von Vieh direkt an entsprechenden Tränkstellen bleibt möglich. Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist vom Verbot nicht betroffen.
🌱 Unsere Gewässer brauchen derzeit jeden Tropfen. Das Verbot soll helfen, die noch vorhandenen Wasserreserven zu schützen und Bäche und Flüsse als Lebensraum für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen zu erhalten.
⚠️ Die Einhaltung des Verbots wird kontrolliert. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
👉 Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen und Ausnahmen gibt es auf unserer Website: www.lra-sm.de
💧 Bitte geht alle sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser um!