27/10/2025
Aus „Bürgergeld“ soll ab Mi.01.07.2026 „Grundsicherungsgeld“ werden – und mit dem Namen kommt die Kehrtwende – teils härter als Hartz IV.
Besonders Menschen mit Behinderung welche unverschuldet Arbeitslos geworden sind sollten sich wärmer anziehen denn Wir haben uns den Deutschen Gesetzesntwurf angeguckt und 11 Änderungen tiefer beleuchtet.
Diese Änderungen sind wir im Artikel detailliert durchgegangen:
Die 11 wichtigsten Änderungen (im Artikel erläutert)
Neuer Name Vermittlungsvorrang: Arbeit vor Maßnahme (inkl. Vollzeit)
Härtere Sanktionen (30 Prozent werden Standard)
Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung
(Besonders bei Menschen m.Behinderung welche unverschuldet Arbeitssuchend geworden sind und jahrelang ins System eingezahlt haben)
Frühere Aktivierung von Eltern (ab 1. Lebensjahr)
Schonvermögen (Karenzzeit gestrichen) - geringere Freibeträge
Begrenzung der Wohnkosten (max. 1,5-fache der Angemessenheit)
Fordern steht im Vordergrund (schnellere Sanktionen)
Schwarzarbeit: Arbeitgeber haften mit als Gesamtschuldner
Auskunftspflicht für Vermieter
Endgültige Festsetzung bei schwankendem Einkommen
Unser Fazit :
Diese Deutschen Gesetzesänderungen sind NUR FÜR BIODEUTSCHE GÜLTIG
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Gesetzesänderung: Die 11 wichtigsten Änderungen zum Wechsel vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld