Krifteler BI B519 neu e.V.

Krifteler BI B519 neu e.V. Die Krifteler BI gegen die B519neu informiert Sie über den aktuellen Stand rund um Planungen der B519 neu als Ortsumgehung von Hofheim.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes insbesondere durch Abwehr von Gefahren, die der Gesundheit der Einwohner von Kriftel sowie der Umwelt, Landschaft und Natur durch den Betrieb und des beabsichtigten Ausbaus

der B 519 OU Hofheim sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Verkehrsarten drohen. Zur Erreichung seines Zweckes darf sich der Verein aller geeignet erscheinenden Maßnahmen und Mittel bedienen.

08/10/2024
31/08/2024

Im "Höchster Kreisblatt" war vor einigen Tagen unter der Überschrift "Der stille Abschied von der B519" ein Bericht erschienen, der zu einigen Rückfragen bei uns geführ hat.
Da den Meisten die Bedeutung der verschiedenen Planverfahren nicht klar war, hier mal der Unterschied zwischen "Flächennutzungsplan" (FNP) und "Bundesverkehrswegeplan" (BVWP):

Der Flächennutzungsplan und der Bundesverkehrswegeplan sind beides Planungsinstrumente, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und werden auf verschiedenen Ebenen eingesetzt:

1. Flächennutzungsplan (FNP):
• Ebene: Kommunal (Gemeinde/Stadt).
• Zweck: Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der Stadt- und Raumplanung, das festlegt, wie die Flächen innerhalb einer Gemeinde in Zukunft genutzt werden sollen. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und gibt die grundsätzliche Art der Bodennutzung vor (z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen, Verkehrsflächen).
• Rechtsverbindlichkeit: Der Flächennutzungsplan selbst ist nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Orientierung für die Verwaltung. Rechtsverbindlich wird er erst durch die Bebauungspläne, die aus ihm abgeleitet werden.

2. Bundesverkehrswegeplan (BVWP):
• Ebene: National (Bund).
• Zweck: Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument, das die mittel- und langfristige Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland festlegt. Er umfasst alle wesentlichen Verkehrsprojekte im Bereich Straße, Schiene und Wasserstraße, die der Bund umsetzen will. Es wird festgelegt, welche Projekte prioritär behandelt werden und wie die Finanzierung aussehen soll.
• Rechtsverbindlichkeit: Der BVWP selbst hat keine direkte Rechtsverbindlichkeit für die Bürger, sondern dient als Planungsgrundlage für den Bund und die Länder. Konkrete Projekte müssen in weiteren Planungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren) rechtsverbindlich werden.

Zusammenfassung:
• FNP: Lokal, kommunale Planung der Bodennutzung, nicht rechtsverbindlich für Bürger.
• BVWP: National, Planung der Verkehrsinfrastruktur, gibt Prioritäten und Finanzierungsrahmen vor, kann nur vom Bund geändert werden.

Beide Pläne sind somit zentrale Instrumente ihrer jeweiligen Ebenen, die auf die langfristige Entwicklung der Infrastruktur und Nutzung der Flächen abzielen. Wichtig ist jedoch, dass in der Hierarchie nach oben nur Wünsche abgegeben werden können.

Licht am Ende - ohne TunnelB519neu bald alt?Die B519neu in Kriftel ist eine geplante Bundesstraße, die die Verbindung zw...
05/03/2023

Licht am Ende - ohne Tunnel
B519neu bald alt?

Die B519neu in Kriftel ist eine geplante Bundesstraße, die die Verbindung zwischen der A66 bei Hofheim am Taunus und der A3 bei Kelsterbach verbessern soll. Die Planungen für die B519neu gehen zurück bis in die 1970er Jahre, als erstmals eine Entlastungsstraße für die bestehende B519 geplant wurde. Hier sind einige wichtige Informationen zu diesem Projekt:

• Die geplante B519neu soll etwa 5 Kilometer lang sein und größtenteils parallel zur bestehenden B519 und A66 verlaufen.

• Das Ziel der neuen Straße ist es, den Durchgangsverkehr in der in der Stadt Hofheim zu reduzieren.

• Die Planung und der Bau der Straße sind umstritten und haben zu Protesten von Umweltschützern und Anwohnern geführt, die sich Sorgen um die Auswirkungen auf die Natur und die Lebensqualität machen.

• Es gibt auch Bedenken hinsichtlich des Nutzens der neuen Straße und der finanziellen Kosten für den Bau.

• Derzeit ist die Planung der B519neu ausgesetzt und es ist unklar, ob und wann das Projekt fortgesetzt wird.

Der Verkauf der Firma Polar Mohr und der Kauf des Geländes durch einen Projektentwickler lassen nun vielfältige Spekulationen zu. Die Frage, die sich stellt, ist eindeutig: Kann es den geplanten Wohnungsbau auf diesem Gelände trotz immer noch andauernder Veränderungssperre überhaupt geben? Außerdem ist fraglich, ob das Bauvorhaben in Einklang mit dem Bundesfernstraßengesetz §9 ist.

Für die Stadt Hofheim, die zugunsten des Projektes auf ihr Vorkaufsrecht des ehemaligen Polar-Mohr Geländes verzichtet hat und die Pläne des Projektentwicklers unterstützt, scheinen sich diese Fragen nicht zu stellen.

Für die Bürgerinitiative B519neu lässt all dies nur einen Rückschluss zu. Die geplante Trasse wird in ihrer bisherigen Form nicht mehr realisiert werden. Die Bürgerinitiative begleitet das neue Projekt im Sinne der Kriftler Bürgerinnen und Bürger aufmerksam.

Laut Vorsitzendem Norbert Eigenstetter kann dies nur folgende Konsequenzen haben:
- Wegfall der kompletten Veränderungssperre aus dem Jahre 1960
- Keine Bauaktivitäten auf Krifteler Gemarkung
- „Freiheit“ für Krifteler Sportanlagen
- Keinerlei Einschränkungen für das Naherholungsgebiet „Krifteler Hochfeld“
- Uneingeschränkte Frischluftzufuhr aus dem Schwarzbachtal
- Streichung der B519neu aus dem Bundes-Verkehrswegeplan
„Der erste Schritt ist gemacht. Jetzt appellieren wir an die Hofheimer Rathausspitze, gemeinsam den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen“, sagt Norbert Eigenstetter. Die Krifteler BI B519neu, die schon in der Vergangenheit mit konstruktiven Vorschlägen und Alternativlösungen ihren positiven Beitrag geleistet hat, ist zur weiteren Zusammenarbeit bereit.

Von unserer Mitgliederversammlung
05/12/2021

Von unserer Mitgliederversammlung

20/11/2021

Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass bei der Mitgliederversammlung natürlich auch die 2G-Regel gilt!
Bitte die Nachweise am Eingang des Showspielhauses unaufgefordert vorzeigen.
Vielen Dank

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MainStr. 2c
Kriftel
65830

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Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes insbesondere durch Abwehr von Gefahren, die der Gesundheit der Einwohner von Kriftel sowie der Umwelt, Landschaft und Natur durch den Betrieb und des beabsichtigten Ausbaus der B 519 OU Hofheim sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Verkehrsarten drohen. Zur Erreichung seines Zweckes darf sich der Verein aller geeignet erscheinenden Maßnahmen und Mittel bedienen.