05/05/2026
Stellungnahme des 1. Deutschen Shar-Pei Club 1985 e. V. zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Verfahren zur Zucht von Shar-Pei-Hunden entschieden, dass unter bestimmten genetischen Voraussetzungen eine Zucht aus tierschutzrechtlichen Gründen unzulässig sein kann und zur Verhinderung von Qualzucht auch die Anordnung einer Unfruchtbarmachung bzw. Kastration als geeignetes Mittel zulässig sein kann.
Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass Nachkommen aufgrund ihres SPAID MTBP Genotyps ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von SPAID-Symptomen aufweisen. Vor diesem Hintergrund wurde die Zucht unter Einbeziehung der SPAID-Genotypen N/S und S/S tierschutzrechtlich beanstandet.
Die Entscheidung macht klar, dass die juristische Bewertung genetischer Risikomarker derzeit teilweise strengeren Maßstäben folgt als eine wissenschaftlich fundierte Zuchtstrategie. Letztere zielt darauf ab, gesundheitlich erblich bedingte Risiken durch eine kontrollierte und schrittweise Reduktion entsprechender Risikogene langfristig und nachhaltig zu minimieren – ein Ansatz, den wir gemeinsam mit Fachleuten vertreten haben.
Im weiteren Verlauf erklärte die Behörde, dass auf eine Kastration der betroffenen Hündinnen verzichtet wird, solange diese bei ihren Haltern verbleiben und eine Fortpflanzung zuverlässig ausgeschlossen ist.
Unabhängig davon nehmen wir die gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf die derzeitige Rechtslage in Deutschland zur Kenntnis.
Der Verein wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine verantwortungsvolle, wissenschaftlich begleitete Hundezucht einsetzen.
Wir danken allen Unterstützern sowie insbesondere den nationalen und internationalen wissenschaftlichen Experten für ihre kompetente und engagierte Mitwirkung.
Vorstand 1. DSPC 85 e. V.