28/08/2026
Quelle: Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V.
Danke für eure Argumentationshilfe und Einsatz❤️🍀💪🏻
"Denn nicht die Frage ‚Welche Unterstützung ist gerade vorhanden?‘ darf entscheiden.
Sondern:
Welche Unterstützung braucht dieses Kind, um gleichberechtigt teilhaben zu können?‘
Jedes Kind hat einen individuellen Bedarf. Und dieser darf nicht einfach weggepoolt werden.“
Sonja Sellner/1.Vorsitzende und betroffene Mutter:
Ich erinnere mich noch ziemlich genau an ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Schulamtes (knapp 6 Jahre her). Damals wurde mir mitgeteilt, dass angedacht sei, einen Schulbegleiter für zwei Kinder pro Klasse einzusetzen.
Im ersten Moment war ich ehrlich gesagt ziemlich entsetzt und habe ihn angeschmunzelt mit der Frage:" Ist dass ihr Ernst?!". 😳🫣
Denn ich hatte sofort die Schüler aus unserem Verein vor Augen – gerade die Kinder mit Autismus und/oder ADHS, also neurodivergente Schüler.Und natürlich habe ich dem Mitarbeiter meine Sorgen und Bedenken geschildert und Aufklärung betrieben anhand von Beispielen.
Als Antwort bekam ich sinngemäß:
„In Jena funktioniert das schon wunderbar und es soll flächendeckend in Ostthüringen bzw. Thüringen eingeführt werden.“
Und genau da liegt für mich das Problem.
Schulbegleitung kann man nicht einfach pauschalisieren.
Nicht jeder Schüler benötigt die gleiche Unterstützung. Gerade bei Schülern mit Autismus, ADHS oder anderen neurodivergenten Schülern können die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein.
Was für den einen Schüler gut funktioniert, kann für ein anderes Kind völlig ungeeignet sein – und im schlimmsten Fall sogar zu noch mehr Stress, Überforderung und Rückzug führen.
Schulbegleitung sollte deshalb bedürfnisorientiert und individuell gestaltet werden und nicht danach, welche personelle Ressource gerade vorhanden ist.
Inklusion bedeutet nicht, Schüler an vorhandene Ressourcen anzupassen, sondern die Ressourcen & Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der Schüler anzupassen!
Eine Pauschalisierung kann nicht nur wirkungslos sein – sie kann für betroffene Schüler und ihre Familien verheerende Folgen haben.
Nicht die vorhandene Ressource darf bestimmen, was ein Schüler an Unterstützung zur Teilhabe an Bildung bekommt.
Der individuelle Bedarf des Schülers muss bestimmen, welche Ressourcen notwendig sind.
Denn am Ende geht es nicht darum, vorhandene Schulbegleitungen möglichst „effizient“ zu verteilen.
Es geht darum, Schülern echte Teilhabe an Bildung zur Verfügung zu stellen.🍀💪🏻🙏🏻
Bildung und Teilhabe dürfen nicht davon abhängen, welche Unterstützung gerade verfügbar ist.
Für viele Kinder mit Behinderung oder chronischer bzw. Seltenen Erkrankung ist eine Schulbegleitung die Voraussetzung dafür, überhaupt gleichberechtigt am Unterricht und am Schulalltag teilnehmen zu können.
Doch aktuell erleben viele Familien, dass individuell gewährte Eins-zu-Eins-Begleitungen durch sogenannte gepoolte Schulbegleitungen ersetzt werden sollen.
Gemeinsame Schulbegleitung kann sinnvoll sein aber nur dann, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf eines Kindes weiterhin vollständig gedeckt ist.
Genau darauf machen wir gemeinsam mit der BAG SELBSTHILFE, dem Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen bvkm und dem Kindernetzwerk aufmerksam.
Wir fordern: Der individuelle Anspruch auf die notwendige Unterstützung muss geschützt bleiben.
Denn nicht die Frage „Welche Unterstützung ist gerade vorhanden?“ darf entscheiden.
Sondern:
„Welche Unterstützung braucht dieses Kind, um gleichberechtigt teilhaben zu können?“
Gemeinsam haben wir deshalb eine Argumentationshilfe veröffentlicht. Sie erklärt die rechtlichen Voraussetzungen für gepoolte Schulbegleitung und enthält auch einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen eine Eins-zu-Eins-Begleitung aufgrund des individuellen Unterstützungsbedarfs notwendig ist.
Nutzt die Argumentationshilfe, teilt sie, wehrt euch!
👉 Den Link zur Argumentationshilfe und weiteren Informationen findet ihr in unserem Linktree.
Jedes Kind hat einen individuellen Bedarf. Und dieser darf nicht einfach weggepoolt werden.