25/06/2026
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seine Landesverbände und Selbstvertretungsgremien haben eine gemeinsame Erklärung zu den aktuellen Reformvorhaben in Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik abgegeben. Unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen“ macht der Verband deutlich: Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Assistenz und Gesundheit sind keine Kostenfaktoren, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität – und kommen der gesamten Gesellschaft zugute.
Der bvkm erkennt den Reformdruck auf die sozialen Sicherungssysteme an, warnt aber vor Leistungseinschnitten und neuen bürokratischen Hürden. „Die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaates bemisst sich nicht daran, wie viel Unterstützung wir einsparen können, sondern daran, ob es gelingt, finanzielle Stabilität und soziale Gerechtigkeit gemeinsam zu sichern“, heißt es in dem Papier.
Der Verband fordert: Teilhabe und Selbstbestimmung müssen Leitprinzip aller Reformen bleiben – im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Bundesteilhabegesetz und Artikel 3 des Grundgesetzes. Angehörige von Menschen mit Behinderung, die oft lebenslang pflegen und begleiten, brauchen Entlastung statt zusätzlicher Belastungen. Leistungen müssen sich am individuellen Bedarf orientieren, um wirkungsvoll zu sein. Besonders kritisch sieht der bvkm die geplanten Kürzungen bei Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Anders als in der durchschnittlichen häuslichen Pflege ist die Pflege eines Kindes mit Behinderung eine lebenslange Aufgabe – dies müsse die Pflegereform zwingend berücksichtigen.