22/04/2026
Wichtige Mitteilung des Vorstands der Kurdisch-Deutschen Gesellschaft in Schleswig-Holstein
An alle Interessierten und Freunde der Vereinsarbeit,
mit dieser Erklärung möchten wir all jene, die an unserem heutigen Treffen nicht teilnehmen konnten, umfassend informieren. Wir möchten den administrativen und rechtlichen Weg beleuchten, den wir in den vergangenen zwei Jahren beschritten haben.
Als wir vor zwei Jahren in den Vorstand gewählt wurden, bestand unser primäres Ziel darin, die Vereinsarbeit zu institutionalisieren und ein solides akademisches sowie rechtliches Fundament zu schaffen. Dies soll die langfristige Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit des Vereins sichern. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand die Grundsatzentscheidung getroffen, Mitgliedschaften erst nach der vollständigen Registereintragung beim Amtsgericht Kiel und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zu aktivieren.
Der rechtliche und bürokratische Weg (2024 – 2026)
Unsere Arbeit war geprägt von einer Reihe rechtlicher und prozeduraler Komplexitäten, die einen erheblichen Zeitaufwand erforderten:
• Eintragung beim Registergericht: Das Gericht forderte mehrfache rechtliche Anpassungen der Satzung. Jede Änderung machte eine formelle Sitzung, die Protokollierung, die Unterschrift aller Vorstandsmitglieder, die notarielle Beglaubigung sowie die Einreichung beim Gericht erforderlich.
• Erstregistrierung: Der Verein wurde am 25.04.2025 offiziell zum ersten Mal registriert.
• Gemeinnützigkeit: Im Anschluss begannen wir den Prozess mit dem Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies erforderte weitere Satzungsänderungen gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben, wobei der gesamte bürokratische Prozess erneut durchlaufen werden musste.
• Endgültige Eintragung: Den Feststellungsbescheid über die Gemeinnützigkeit erhielten wir am 18.01.2026. Die finale Eintragung im Vereinsregister erfolgte schließlich am 02.03.2026.
• Geschäftskonto: Unmittelbar nach Abschluss der finalen Registrierung konnten wir das offizielle Bankkonto auf den Namen des Vereins eröffnen.
Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung
Aufgrund der oben genannten Entwicklungen möchten wir Sie über folgende Punkte informieren:
1. Erneuerung der Mitgliedschaft: Da der Verein offiziell am 25.04.2025 registriert wurde, sind alle vor diesem Datum eingereichten Mitgliedsanträge rechtlich nicht wirksam. Wir bitten alle Interessierten, über den unten stehenden Link oder per E-Mail einen neuen Mitgliedsantrag zu stellen.
2. Mitgliederversammlung und Wahlen: Der Vorstand plant, zeitnah eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der erste Tagesordnungspunkt wird die Festlegung des Termins und der Form der Neuwahlen des Vorstands sein.
3. Stimm- und Wahlrecht: Das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen ausschließlich offiziell registrierten Mitgliedern zu. Gäste sind als Beobachter jederzeit herzlich willkommen.
4. Rechtliche Dokumentation: Die Teilnahme an der Versammlung und den Wahlen erfordert die Unterzeichnung von Anwesenheitslisten. Sämtliche Protokolle (Mitgliederversammlung, Wahlprotokoll, Übergabeprotokoll) müssen notariell beglaubigt und dem Registergericht vorgelegt werden.
5. Vermeidung von Verfahrensfehlern: Jeder Fehler in dieser rechtlichen Kette führt unweigerlich zur Ablehnung der Vorstandsänderungen durch das Gericht, was uns zum Ausgangspunkt zurückwerfen würde.
Schlussbemerkung
Wir betonen die Notwendigkeit, Ihre Mitgliedschaft bis zum Ende dieses Monats zu bestätigen. Die Einhaltung dieser Frist hilft uns, komplizierte Verfahrensfehler zu vermeiden, erleichtert die Durchführung der Mitgliederversammlung sowie der Wahlen und garantiert einen rechtlich sicheren und reibungslosen Übergang der Verwaltung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre kontinuierliche Unterstützung.
Link zum Mitgliedsantrag: https://kurdisch-deutsche-gesellschaft.de/mitglied-werden/
E-Mail des Vereins: [email protected]
Der Vorstand der Kurdisch-Deutschen Gesellschaft S-H e.V.