14/06/2026
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Polizei einen als hoch rückfallgefährdet eingestuften verurteilten Sexualstraftäter weiterhin observieren darf.
Der Mann mit Wohnsitz in Kiel war wegen Vergewaltigung zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Verbüßung der Strafe hatte das Amtsgericht Neumünster auf Antrag der Polizei im September 2025 eine Observation angeordnet. Die Maßnahme wurde anschließend mehrfach durch das inzwischen zuständige Amtsgericht Kiel verlängert und lief zuletzt bis zum 12. Juni 2026. Einen weiteren Verlängerungsantrag der Polizei hatte das Amtsgericht Kiel zunächst abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht an, dass für eine dauerhafte, zeitlich unbegrenzte Überwachung keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe.
Gegen diese Entscheidung legte die Polizei Beschwerde ein – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und ordnete die Fortsetzung der Observation für weitere vier Wochen an. Angesichts der Schwere der zu erwartenden Straftaten und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass es bei entsprechender Gelegenheit dazu kommen werde, sei die Schwere des Eingriffs durch die beantragten Maßnahmen nach derzeitigem Sachstand weiterhin hinnehmbar.