29/03/2025
Erfolg 👍: Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat nach einem gemeinsamen Hinweis von uns, der DJGT und unserem Landesverband einen rechtswidrigen Erlass aufgehoben. Damit fallen Stadttauben als wild lebende Tiere unter die Bundesartenschutzverordnung und dürfen nicht mit Fallen gefangen werden. muss danach seine Tötungsaktion abblasen❗
🔷 Eine Reihe von Gerichten, darunter das oberste Verwaltungsgericht in Hessen, hatte bestätigt, dass der Artenschutz nicht nur Wildtierarten, sondern auch wild lebende Tiere schützt, zu denen Stadttauben gezählt werden können.
🔷 Wir sind erleichtert, dass das Ministerium unserem Appell gefolgt ist. Wir appellieren nun erneut an die Stadt Limburg: Habt endlich Einsicht und macht euch für eine tierfreundliche und gesetzeskonforme Lösung stark. 🙏
❤ Wir danken der DJGT Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und unserem Landestierschutzverband Hessen, die hier mit uns gemeinsam aktiv geworden sind.
Erfahrt mehr zum Hintergrund: 👉 www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/limburg-muss-tauben-toetungsaktion-nun-abblasen/