27/02/2026
Heute sind die Umsetzungsgesetze für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die Bundesregierung hat sich zu Lasten der Schutzsuchenden für eine maximal restriktive Umsetzung entschieden und geht damit sogar über die EU-Vorgaben hinaus: Freiheitsbeschränkung und Inhaftierung werden von der Ausnahme zur Regel und sind in bestimmten Fällen sogar für Kinder vorgesehen. Für Dublin-Fälle sollen sog. Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden, in denen eine faktische Freiheitsentziehung droht. Die Bundesländer haben in der umsetzung Ermessenspielräume.
Amnesty fordert die Landesregierung auf, diese Spielräume zugunsten der Schutzsuchenden zu nutzen!
Diskriminierungsfreie und menschenrechtsbasierte Ausgestaltung der Verfahren und Einrichtungen: für eine menschenrechtswürdige Unterbringung, die restiktive Bejahung von Haftgründen und die Vermeidung von Freiheitsbeschränkungen in den Asyl- und Grenzverfahrenseinrichtungen!
Keine Sekundärmigrationszentren in Schleswig-Holstein!
Menschenrechtsbasierte Durchführung der Screening-Verfahren!