In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss – und dennoch herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die Tafeln bemühen sich um einen Ausgleich:
Sie sammeln in ehrenamtlicher Arbeit „überschüssige“, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel, und geben diese an Bedürftige weiter. Wer darf zur Tafel kommen?
-sie beziehen Bürgergeld (ALG II)
-sie erhalten einen Wohngeldzuschuss
-sie erhalten BaföG
-s
ie erhalten eine Aufstockung zur Rente
-sie haben einen Bescheid vom Jobcenter
-sie bekommen Sozialhilfeleistungen
-sie erhalten eine Grundsicherung
-sie haben einen ukrainischen Pass und eine
Meldebescheinigung der Gemeinde Kiefersfelden oder
Oberaudorf
-sie haben eine Aufenthaltsbescheinigung für
Asylbewerber (außer Flüchtlinge in der Erstaufnahme – dort
wird vollverpflegt.) Legen Sie bitte die gültigen Bescheide zusammen mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zu den Ausgabezeiten (Donnerstag von 10.30 – 11.30 Uhr) an der Ausgabestelle vor. Wir bearbeiten die Anmeldung umgehend und Sie haben sogleich die Berechtigung Lebensmittel von der Tafel Kiefersfelden-Oberaudorf zu beziehen. Amtliche Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer und solange der vorgelegte Bescheid gültig ist, kann bei der Tafel eingekauft werden. Verlängert sich der Leistungsbezug, so verlängert sich, nach Vorlage des entsprechenden Bescheids, auch die Möglichkeit Waren bei der Tafel Kiefersfelden-Oberaudorf zu erhalten. Weitere Voraussetzungen können sein:
Jeder der, auch kurzfristig, folgende Einkommensgrenzen unterschreitet:
Haushaltsvorstand/Einzelperson 1.250 €
zusätzlicher Erwachsener in der
Bedarfsgemeinschaft + 400 €
Kinder unter 16 Jahren + 250 €
Kinder über 16 Jahren + 300 €
Berechnungsbeispiele:
Alleinerziehende mit einem Kind unter 16 J. 1.500 €
Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 16 J. 1.750 €
Ehepaar (Bedarfsgemeinschaft) ohne Kinder 1.650 €
Ehepaar mit einem Kind unter 16J. 1.900 €
Ehepaar mit einem Kind über 16J. 1.950 €
Ehepaar mit zwei Kindern unter 16 J. 2.150 €
Ehepaar mit zwei Kindern über 16 J. 2.400 €
Bedarfsgemeinschaft = Ehepaar oder Lebensgemeinschaft bestehend aus 2 Erwachsenen
Das Einkommen muß mit offiziellen Einkommensnachweisen nachgewiesen werden. Stand: 01.07.2024