AKAM Kempen

AKAM Kempen Beratung und Hilfestellung für Flüchtlinge Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Menschenrechts auf Asyl.

02/04/2026

Das iranische Regime hat Anfang diesen Jahres auf menschenverachtende und brutale Weise die Proteste der iranischen Bevölkerung niedergeschlagen. Angesichts dieser dramatischen Lage für die Menschen im Iran verhängte Nordrhein-Westfalen bereits im Januar einen Abschiebestopp in den Iran.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird den eingesetzten Abschiebestopp in den Iran um drei Monate bis Mitte Juli verlängern. Das Land schöpft damit alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auf Landesebene aus, um Iranerinnen und Iraner, die in NRW Schutz gesucht haben, zu unterstützen. Für Straftäter und Gefährder gilt der Abschiebestopp nicht.

Fluchtministerin Verena Schäffer: „Meine Gedanken sind bei den Menschen im Iran und bei der Zivilbevölkerung in der gesamten Region, die aktuell in großer Unsicherheit lebt. Der Bund ist gefordert, eine bundesweit einheitliche Regelung zum Schutz von Menschen aus dem Iran zu schaffen, da wir als Land die Aussetzung von Rückführungen nur begrenzt um weitere drei Monate verlängern können.“

Heute, am 20.März ist das persische Neujahrsfest.All meinen persischen Freunden und allen Menschen, die diese Fest feier...
20/03/2026

Heute, am 20.März ist das persische Neujahrsfest.
All meinen persischen Freunden und allen Menschen, die diese Fest feiern, herzlichen Glückwunsch! Nouruz steht für Neuanfang. Möge es gerade den Menschen im Iran Frieden und Freiheit bringen!

21/02/2026
21/02/2026
21/02/2026
21/02/2026
🎭🎉 Karneval im Begegnungscafé 🎉🎭Am Freitag, den 23.01.2026 (17:00-19:00) laden wir euch herzlich ein zu unserer bunten K...
21/01/2026

🎭🎉 Karneval im Begegnungscafé 🎉🎭
Am Freitag, den 23.01.2026 (17:00-19:00) laden wir euch herzlich ein zu unserer bunten Karnevalsparty in der Thomaskirche (Kerkener Str. 13, 47906 Kempen)!
Freut euch auf eine fröhliche Stimmung mit dem Prinzenpaar und der Narrenzunft, gute Laune, gemeinsames Lachen und echtes Karnevalsgefühl. 🥳🎶
Kommt gerne verkleidet, bringt Freunde und Familie mit und feiert mit uns einen ganz besonderen Nachmittag im Begegnungscafé.
Wir freuen uns auf euch!

15/12/2025

Migrationspolitik ist eine entmenschlichte Debatte! Aber es geht um echte Menschen! Die endgültige Verabschiedung des Pakts auf europäischer Ebene war ein Einschnitt zur Aushöhlung des Migrations- und Asylrechts. Die Einigung verpflichtet auch Deutschland, diesen Pakt in deutsches Recht zu übert...

Gebührenerhöhung für die Flüchtlingsunterkünfte in der von der Verwaltung vorgesehenen Form ist der falsche Weg!Es betri...
15/12/2025

Gebührenerhöhung für die Flüchtlingsunterkünfte in der von der Verwaltung vorgesehenen Form ist der falsche Weg!
Es betrifft die Menschen in den Unterkünften, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und sie ein Bleiberecht erhalten haben. Genau diese Menschen dürften gar nicht mehr in den Unterkünften leben, weil sie Wohnraum auf dem freien Markt suchen müssen, - der aber „bezahlbar“ in Kempen nicht vorhanden ist! Um diese Menschen nicht in die Obdachlosigkeit zu entlassen, „gewährt“ ihnen die Stadt das Wohnen in den Gemeinschaftsunterkünften gegen eine Nutzungsgebühr. Die Höhe der Nutzungsgebühr legt jede Kommune mit dem politischen Mehrheitsbeschluss selbst fest. In der Ratssitzung Dez. 2024 wurde die (bis dahin gestaffelte) Nutzungsgebühr von 97.71Euro auf 288 Euro pro Person angehoben. Diese Nutzungsgebühr soll nach dem Willen der Verwaltung ab Januar auf 351 Euro erhöht werden. Das bedeutet für eine Selbstzahler Familie mit 4 Kindern eine Gebühr von 2110 Euro monatlich. Da es sich um eine „Gebühr“ handelt, inklusive Gas, Wasser, Strom und andere „Nebenkosten“ in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft ist es keine Miete, sondern eine „Nutzungsgebühr“, somit kein Mietwucher.
Der AKAM (Arbeitskreis Asyl und Menschenrechte hat in einem Schreiben an den Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden auf diesen Missstand hingewiesen und darum gebeten, zu prüfen, ob bei der Festlegung der Gebührenhöhe das aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes hergeleitete Übermaßverbot genügend beachtet und nicht das bei der Gebührenbemessung zu beachtende Äquivalenprinzip ( angemessenes Verhältnis zwischen der in Anspruch genommenen kommunalen und der erhobenen Gegenleistung der Gebühr) missachtet wurde.
Der AKAM ist im Namen der betroffenen Menschen, der ev. Kirche Kempen dankbar, dass sie laut Beschluss des Presbyteriums das Anliegen des AKAM unterstützt und zusätzlich Unterstützerunterschriften einholt. Auch Mitglieder des AKAM sammeln weiterhin Unterstützerunterschriften, um sie dem Bürgermeister und dem Rat zu übergeben. Es ist erfreulich zu sehen, wie viele Bürger*innen in Kempen die Nutzungsgebühr in der geplanten Form für unsozial und ungerecht ansehen

In Kempen sollen die Gebühren für die Nutzung von Übergangswohnheimen steigen. Geflüchtete, die ausziehen könnten, aber keine andere Wohnung finden, müssen dann mehr selbst zahlen – oder Hilfen in Anspruch nehmen. Das Thema beschäftigt die Politik.

07/12/2025

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