05/10/2026
⚠ Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen – unsere Kritik bleibt
📝 Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ( ) beschlossen. Einige geplante Verschlechterungen wurden zurückgenommen. Doch bei einem zentralen Punkt bleibt unsere Kritik bestehen: Die fällt in ihrer bisherigen Form weg.
📉 Das neue ist für uns keine ausreichende Alternative. Es kann nicht angespart werden und ist ab dem 25. Lebensjahr auf 175 Euro monatlich begrenzt. Gerade für Menschen mit Behinderung, die oft ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind, ist das nicht nachvollziehbar. Damit werden Familien, in denen Angehörige mit Unterstützungsbedarf leben und gepflegt werden, noch schlechter gestellt als bisher.
👥 Was das konkret bedeutet, zeigt uns die persönliche Nachricht einer Familie mit einem Kind mit Pflegegrad 5: Die Eltern sind auf Nachbarn und vertraute Personen angewiesen, die ihr Kind kennen und seine individuelle Kommunikation verstehen. Ambulante Dienste für eine stundenweise Betreuung sind vor Ort zudem ohnehin kaum verfügbar. Wird das Gesetz so beschlossen, würde ein mühsam aufgebautes, privates Entlastungsnetzwerk zusammenbrechen.
📣 Unser Appell: Das neue Budget muss flexibel einsetzbar und übertragbar sein – auch für die Unterstützung durch vertraute und ehrenamtlich tätige Personen. Die drastische Absenkung auf 175 Euro ab dem 25. Lebensjahr muss zurückgenommen werden.
❗ Wichtig: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Jetzt ist das Parlament am Zug. Wir fordern die Abgeordneten von CDU / CSU im Bundestag und SPD auf, diese Leistungskürzungen zu verhindern. Alle können dabei mithelfen, dass unser Appell Gehör findet. Bitte teilt diese Nachricht und unterstützt weiterhin unsere Kampagne !