11/06/2026
„Vorschrift betreffend die Absperrung von Schächten, Aufzügen, Gesenken und Bremsberge“
Im Mai 1936 wurden die Grubenverwaltungen im Bergrevier Koblenz-Wiesbaden – darunter auch die Kauber Gruben – auf einen neuen Zusatz zur Bergpolizeiverordnung hingewiesen:
„Schächte, Aufzüge, Gesenke und Bremsberge müssen bis 2m über der Sohle des Anschlages so abgeschlossen sein, dass niemand den Kopf in das Fördertrum stecken oder in den abgesperrten Raum gelangen kann, ohne den Verschluss zu öffnen.“ Ausdrücklich wurde betont, dass die Regelung dringend umzusetzen sei, wie ein neuerlicher Unfall gezeigt hätte.
Die Fotos machen deutlich, warum solche Vorschriften notwendig waren: Die Absperrungen aus einfachen Holzlatten vor dem Füllort des Kreuzbergschachts boten wenig Schutz. Wie oft sie tatsächlich geschlossen wurden, bleibt Spekulation. Das Füllort war in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer der größten Unfallschwerpunkte unter Tage, die Unfälle überwiegend mit tödlichem Ausgang.