KC Kadenbach e.V.

KC Kadenbach e.V. Karnevalsclub Kadenbach S A T Z U N G
des Karnevals-Club Kadenbach e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen Karnevals-Club Kadenbach e. V.

und hat seinen Sitz in
56337 Kadenbach. Er ist unter dem Aktenzeichen VR 2139 in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Montabaur eingetragen.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
1. Zweck des Vereins ist die Pflege und die Förderung des traditionellen Brauchtums im
Heimatgebiet einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, die
ständige Ko

ntaktpflege zu anderen karnevalistischen Vereinen, Gesellschaften und
Organisationen, die Heranführung junger Menschen an den Karneval und die
Jugendpflege sowie die Ausbildung und Förderung von Kindern und Junioren für
Tanzturniere.
2. Der Verein setzt sich zum Ziel, Tanzgruppen, deren Sinn und Zweck die körperliche
Ertüchtigung, die Pflege des heimatlichen Brauchtums und die Erarbeitung von
Folkloredarbietungen ist, zu fördern. Über die Aufnahme und Ausschluss sowie die
Leitung dieser Gruppen bestimmt der Vorstand.
3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Minderjährige bedürfen
zum Beitritt der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
2. Aufnahmeanträge bedürfen der Schriftform. Über die Aufnahme entscheidet der
geschäftsführende Vorstand. Evtl. Ablehnungsgründe müssen dem Betroffenen nicht
mitgeteilt werden.
3. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle
Mitglieder zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen. Ehrenmitglieder sind von
der Beitragszahlung befreit.
4. Die Mitgliedschaft endet
a. durch Tod,
b. durch Austritt,
c. durch Ausschluss.
5. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand mit einer Frist von einen Monat zum Ende des Geschäftsjahres.
6. Ein Mitglied kann vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung aus
dem Verein ausgeschlossen werden:
a. wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von
Anordnungen der Organe des Vereins
b. wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung
c. wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
wegen unehrenhafter Handlungen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder verpflichten sich, diese Satzung anzuerkennen und den Verein nach
Kräften zu unterstützen.
2. Sie haben in den Mitgliederversammlungen gleiches Stimmrecht, wobei eine
Übertragung des Stimmrechts nicht möglich ist.
3. Der Verein erhebt einen Beitrag, dessen Höhe von der ordentlichen
Mitgliederversammlung festgelegt wird. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages
verpflichtet, ausgenommen Ehrenmitglieder.
4. Die Tätigkeit jedes Mitgliedes ist ehrenamtlich.
5. Geschenke, die einem Mitglied als offiziellem Vertreter des Vereins überreicht
werden, gehen in das Eigentum des Vereins über. Dies gilt nicht für Orden und
persönliche Anerkennungspräsente.
6. Jeder Besitzer einer Uniform ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Die Uniform darf nicht übertragen werden. Sie soll auf den karnevalistischen
Veranstaltungen des Vereins beziehungsweise nach Absprache mit dem Vorstand
während der Session getragen werden. Mitglieder, welche die Vereinsuniform tragen, verpflichten sich, den Verein würdig zu
vertreten.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Karnevals-Club Kadenbach e.V. sind:
a. die ordentliche Mitgliederversammlung
b. der geschäftsführende Vorstand
§ 6 Der Vorstand
1. Zum geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB gehören:
a. der Vorsitzende
b. der stellvertretende Vorsitzender
c. der Kassierer
d. der Schriftführer
e. bis zu drei Beisitzer
2. Zum erweiterten Vorstand gehören zusätzlich:
a. der stellvertretende Kassierer
b. der stellvertretende Schriftführer
c. bis zu zwei Zeugwarte
3. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung wie folgt gewählt:
Der geschäftsführende Vorstand gemäß Nr. 1 und die zusätzlichen Mitglieder
gemäß Nr. 2. werden bei geraden Jahreszahlen gewählt.
4. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch die
Mitgliederversammlung sind zulässig.
5. Ein Vorstandsmitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines
Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind
die verbleibenden Vorstandsmitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur
Wahl des Nachfolgers durch eine Mitgliederversammlung in den Vorstand zu
wählen.
6. Angehörige des Vorstandes können nur Vereinsmitglieder sein.
7. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von dem
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Der geschäftsführende Vorstand kann den erweiterten Vorstand mit einbeziehen.
8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei geschäftsführende
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
9. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen des geschäftsführenden Vorstands. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
10. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom
Schriftführer zu unterschreiben.
§ 7 Geschäftsbereich des Vorstandes
1. Der Vorsitzende oder bei Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils
berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zusammen mit einem der
anderen Vorstandsmitglieder zu vertreten.
2. Ein Rechtsgeschäft bedarf in jedem Fall der schriftlichen Form und ist den
Vereinsakten beizufügen.
3. Die Aufgabenbereiche im Vorstand sind wie folgt gegliedert:
a. Der Vorsitzende leitet und überwacht alle geschäftlichen Angelegenheiten
innerhalb des Vereins. Er hat das Recht und die Pflicht zur Einberufung der
Versammlungen sowie die Überwachung der Ausführung der gefassten
Beschlüsse. b. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen
Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung. c. Der Kassierer verwaltet die Kasse. Er hat über alle Einnahmen und Ausgaben
Buch zu führen. Der Hauptversammlung hat er jährlich einen Rechnungslegungsbericht
vorzulegen. Den von der ordentlichen Mitgliederversammlung bestellten zwei Kassenprüfern
ist rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung Einsicht in die Kassenbücher zu
gestatten. Er nimmt die Zahlungen für den Verein an und sorgt für den Eingang der
Mitgliedsbeiträge. Ausgaben bedürfen in jedem Fall, ohne Rücksicht auf die Höhe der Auszahlung,
der schriftlichen Weisung des geschäftsführenden Vorstandes. Der Kassierer
kann jedoch über einen Betrag, der vom geschäftsführenden Vorstand festzulegen
ist, selbstständig verfügen. d. Der Schriftführer führt über die Aktivitäten wie Mitgliederversammlungen und
Vorstandssitzungen Niederschriften. Die Protokolle werden jeweils der
folgenden Versammlung vorgelegt. e. Die Beisitzer haben volles Stimmrecht und sollen die Einhaltung der
Vereinssatzung überwachen. f. Die Stellvertreter vertreten das jeweilige Vorstandsmitglied bei dessen
Verhinderung.
§ 8 ordentliche Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jährlich in
der ersten Hälfte des Jahres statt. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung wird
spätestens 21 Tage vorher und unter Angabe der Tagesordnung im ortsüblichen
amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.
2. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
a. Entgegennahme des Geschäftsberichts
b. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c. Entlastung des Vorstandes (soweit erforderlich)
d. Bestimmung des Wahlleiters (soweit erforderlich)
e. Wahlen (soweit erforderlich)
f. Wahl der Kassenprüfer (soweit erforderlich)
g. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
3. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der
Jahreshauptversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese mindestens 10 Tage
vor der Versammlung beim Vorsitzenden schriftlich eingegangen sind.
4. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung
mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkt
aufgenommen werden.
5. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist nicht zulässig.
6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von dem
stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von einem zu
wählenden Versammlungsleiter geleitet. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Alle Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
7. Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über:
a. die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung
b. die Entlastung des Vorstandes
c. die Neuwahl des Vorstandes
d. die Nachwahlen zum Vorstand
e. die Wahl von zwei Kassenprüfern und einem Ersatzkassenprüfer für die Dauer
von zwei Jahren. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Kasse zu
prüfen. Die Prüfung ist von den beiden Kassenprüfern im Kassenbuch schriftlich
zu bestätigen. Die Kassenprüfer können höchstens zwei Wahlperioden
hintereinander tätig sein. die Änderung der Satzung
g. die Festsetzung der Mitgliederbeiträge
h. die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
i. die Ernennung von Ehrenmitgliedern
j. die Auflösung des Vereins
8. Alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind in der Mitgliederversammlung
stimmberechtigt.
9. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.
10.Ein Stimmrechtsausschluss ist nur nach § 34 BGB zulässig.
11.Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Beantragt jedoch ein Mitglied die geheime
Wahl so ist geheim zu wählen.
§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit und
muss auf schriftliches Verlangen eines Viertels aller Mitglieder durch den
Vorstand einberufen werden.
2. Für eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die
Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluss bedarf
einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
3. Sollten bei dieser Versammlung weniger als zwei Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann
in jedem Fall beschlussfähig ist. Der Auflösungsbeschluss bedarf auch in dieser
Versammlung einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
4. Bei beschlossener Auflösung wählt die Mitgliederversammlung zwei
Liquidatoren, welche den Auflösungsbeschluss umsetzen.
5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an einen durch die Liquidatoren zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck innerhalb der Ortsgemeinde Kadenbach.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber lediglich für grob fahrlässige und
vorsätzliche Pflichtverletzungen.
2. Soweit diese Satzung keine gesonderte Regelung enthält, gelten die
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3. Mit Genehmigung dieser Satzung werden alle vorhergehenden Satzungen
ungültig. Kadenbach, 28.05.2014
Unterschriften

🎭💜 Kalau ihr Jecken! 🤍🎭Kaum auf den Beinen und schon Rhythmus im Blut? Dann seid ihr bei uns genau richtig! 💜🤍💃🕺Unsere Z...
10/04/2026

🎭💜 Kalau ihr Jecken! 🤍🎭

Kaum auf den Beinen und schon Rhythmus im Blut? Dann seid ihr bei uns genau richtig! 💜🤍💃🕺

Unsere Zwergengarde des KC Kadenbach öffnet ab September ihre Türen für die allerjüngsten Nachwuchstalente.
Wir laden alle Kinder der Jahrgänge 2022/2023 und 2023/2024 herzlich ein, gemeinsam mit uns die Welt des Tanzens zu entdecken. 💜🤍✨

Bei Interesse oder Fragen meldet euch gerne bei uns! 💌

Liebe Grüße
Laura & Nicole 💜🤍

📅 SAVE THE DATEWir laden euch herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung ein! 💜🤍🗓 19.04.2026🕠 17:30 Uhr📍 Alte SchuleKomm...
22/03/2026

📅 SAVE THE DATE

Wir laden euch herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung ein! 💜🤍

🗓 19.04.2026
🕠 17:30 Uhr
📍 Alte Schule

Kommt vorbei, informiert euch und verbringt einen schönen Abend mit uns.
Wir freuen uns auf jeden, der vorbeikommt! 🙌

👉 Die Tagesordnung findet ihr im zweiten Bild.

Mit karnevalistischen Grüßen
euer KCK

18/03/2026

Was für eine unglaubliche Session 2025/2026! 🤍💜

Wir sind einfach nur dankbar für all die wundervollen Momente, die wir gemeinsam erleben durften. So viele großartige Events, so viel Freude und Lachen– egal ob bei uns oder bei all unseren Freunden. Jede Begegnung hat diese Session zu etwas ganz Besonderem gemacht. 🥳

Noch immer schwelgen wir in Erinnerungen an all die schönen Stunden, die wir miteinander teilen durften. Genau diese Momente sind es, die uns jedes Jahr aufs Neue zeigen, warum wir diese Zeit so lieben. 🫶🏼

Jetzt gönnen wir uns eine kurze Pause, um all das R***e passieren zu lassen. Doch die Vorbereitungen für die neue Session stehen schon vor der Tür! 🥳🥳🥳

Eines ist sicher: Vorfreude ist und bleibt die schönste Freude! 💜🤍💜

🎤 Oktave Killer – Erste Probe! 🎶Du hast Lust zu singen und Teil unserer Oktave Killer werden? Dann komm vorbei!📅 Am 13. ...
05/03/2026

🎤 Oktave Killer – Erste Probe! 🎶

Du hast Lust zu singen und Teil unserer Oktave Killer werden?
Dann komm vorbei!

📅 Am 13. März
🕖 um 19:00 Uhr
📍 im KCK Raum im Gemeindehaus.

Die erste Probe für die nächste Session steht an und neue Stimmen sind herzlich willkommen!

Egal ob du erfahren bist oder einfach nur Spaß am Singen hast. Wenn du neugierig bist, schau gern vorbei.

Wir freuen uns auf viele motivierte Sängerinnen und Sänger! 🙌

Am Aschermittwoch kamen wir heute noch einmal im Maximilians Bräu zusammen, um gemeinsam unsere Session R***e passieren ...
18/02/2026

Am Aschermittwoch kamen wir heute noch einmal im Maximilians Bräu zusammen, um gemeinsam unsere Session R***e passieren zu lassen und sie dankbar abzuschließen. ✨

Wir denken zurück an so viele unvergessliche Momente, an herzliches Lachen, tolle Begegnungen und diese ganz einzigartige Stimmung, die uns durch die letzten Wochen getragen hat. ❤️🎶

Die vergangenen Wochen waren geprägt von vielen Terminen, lauter Musik, zahlreichen Auftritten und ganz vielen Emotionen – und eins ist klar: Wir haben jede einzelne Sekunde genossen. 🥳💃🕺

Jetzt kehrt langsam wieder Ruhe ein.
Wir dürfen durchatmen, alles sacken lassen und die Erinnerungen ganz bewusst im Herzen behalten. 💫

Und auch wenn die Session nun offiziell vorbei ist, steht eines fest:
Die Vorfreude auf die nächste Session ist jetzt schon riesengroß! 🔥🎉

Denn Karneval ist nicht nur eine Jahreszeit –
Karneval ist ein Gefühl.
Karneval ist Gemeinschaft.
Karneval ist Liebe. 🤍💜

Bis ganz bald – mit ganz viel Karnevalsliebe! 🎭

⚠️ Achtung, Narrenalarm! ⚠️Am 13.02.2026 um 18:33 Uhr wird die Macht neu verteilt –der KCK regiert mit Frohsinn, Musik u...
09/02/2026

⚠️ Achtung, Narrenalarm! ⚠️

Am 13.02.2026 um 18:33 Uhr wird die Macht neu verteilt –
der KCK regiert mit Frohsinn, Musik und guter Laune bis zum Aschermittwoch! 🎭

📍 Alte Schule

Kommt vorbei, feiert mit uns und lasst den Bürgermeister kapitulieren! 🥳

✨🩰🎭 Unsere jüngsten Gardetänzerinnen waren unterwegs! 🎭🩰✨Die Bambinigarde und die Zwergengarde des KC Kadenbach waren zu...
05/02/2026

✨🩰🎭 Unsere jüngsten Gardetänzerinnen waren unterwegs! 🎭🩰✨
Die Bambinigarde und die Zwergengarde des KC Kadenbach waren zu Gast beim Seniorennachmittag im St. Anna-Haus in Neuhäusel und haben dort für strahlende Gesichter gesorgt. 💃🥰
Natürlich durfte das gemeinsame Aufwärmen vor dem Auftritt nicht fehlen 💪🎶
Da die Zwergengarde krankheitsbedingt einige Ausfälle hatte, ist die Bambinigarde spontan eingesprungen und hat gemeinsam mit zwei Kindern aus der Zwergengarde den Tüchertanz getanzt 🎀👯‍♀️
Ein wunderschöner Nachmittag für Jung und Alt! ❤️🎉

Danke für die Einladung! 🤍🙏

🎭🥳

31/01/2026

🎉👑 Kindersitzung beim KC Kadenbach 👑🎉
Nach der Prunksitzung am Samstag gehörte der Sonntag ganz unserem Nachwuchs! 🥳

Unsere Gardegruppen begeisterten mit schwungvollen Tänzen, strahlenden Gesichtern und ganz viel Energie auf der Bühne.💃✨
Die Kindertagesstätte Kadenbach brachte mit zwei fröhlichen Tänzen Bewegung, Spaß und ganz viel gute Laune in den Saal – da machte einfach jeder mit 🎶🙌
Für einen besonders schönen musikalischen Moment sorgten die Kantönchen, der Kinderchor aus Neuhäusel, die mit ihrem tollen Beitrag das Programm wunderbar bereichert haben 🎤💫

Charmant und mit ganz viel Herz führten Vanessa als echter „alter Hase“ & Pauline als „Newcomerin“ durch das Programm.❤️
– und was sollen wir sagen: Ihr habt das beide ganz toll gemacht! 👏🌟

Danke an alle kleinen Aktiven, Helfer*innen und das tolle Publikum 💜🤍

Rückblick unserer Kappensitzung – was für ein Abend! ✨Am vergangenen Samstag durften wir eine großartige Kappensitzung e...
28/01/2026

Rückblick unserer Kappensitzung – was für ein Abend! ✨

Am vergangenen Samstag durften wir eine großartige Kappensitzung erleben – voller Tanz, Musik, Humor und ganz viel karnevalistischer Stimmung! 🥳💜🤍
Wir sind immer noch ganz überwältigt!

Unsere Gardegruppen, Showtanzgruppen, das Männerballett und unsere Gesangsgruppe OktaveKiller haben die Bühne gerockt und für echte Gänsehautmomente gesorgt.💃✨💜🤍

Besonders gefreut haben wir uns auch über den Besuch unserer Redner Ingrid & Dietmar, Julia & Tanja sowie Schlaggi, die mit ihren Vorträgen für viele Lacher gesorgt haben. 🎤 👏

Auch unsere Gäste,
die KaZi-Funken aus Lohmar und die Gugge’mer’ma aus Bad Ems, haben mit ihren Auftritten für beste Stimmung im Saal gesorgt & unser Programm wunderbar bereichert.🔥🎶

Charmant und mit viel guter Laune führten unsere Sandras als Moderatorinnenduo durch den Abend.🎙️✨

Danke an alle Aktiven, Helfer und natürlich an unser fantastisches Publikum – ihr habt diesen Abend unvergesslich gemacht! 💫💜🤍

📸 Hier ein paar Eindrücke unserer Kappensitzung 2026!

Wir freuen uns schon riesig auf das kommende Jahr und hoffen einige von euch im Verlauf der Session noch einmal wiederzusehen!

Endlich ist’s wieder so weit – die KCK-Narren sind bereit! 🤪🎉Unser Narrenfahrplan 2025 steht, und wir können’s kaum erwa...
11/10/2025

Endlich ist’s wieder so weit – die KCK-Narren sind bereit! 🤪🎉
Unser Narrenfahrplan 2025 steht, und wir können’s kaum erwarten, mit euch in Lila und Weiß zu feiern! 💜🤍
Jetzt Termine eintragen und mitfeiern! 🥳 KALAU!

🎉 Sessionseröffnung 2025! 🎭Am 14.11. um 18:33 Uhr starten wir endlich wieder gemeinsam in die fünfte Jahreszeit! 💃🕺Unter...
10/10/2025

🎉 Sessionseröffnung 2025! 🎭
Am 14.11. um 18:33 Uhr starten wir endlich wieder gemeinsam in die fünfte Jahreszeit! 💃🕺

Unter dem Motto:
🌈 „Schrille Zeit und Farbenpracht – mir feiere die Fassenacht!“ 🎊

Freut euch auf gute Laune, Musik, Kostüme und natürlich jede Menge Karnevalsstimmung! 🥳
Kommt vorbei und feiert mit uns den Start in eine bunte, schrille und unvergessliche Session! 💜💛❤️💚

📍 Wo: Unterkirche Kadenbach
🗓️ Wann: 14.11.25 um 18:33 Uhr

Wir freuen uns auf viele Gäste und eine großartige Eröffnung – Kalau! 🎉

Adresse

Kadenbach
56337

Webseite

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Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von KC Kadenbach e.V. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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