12/06/2026
Wieder mal ein Gerichtsurteil zum Thema Umbettung, das vollkommen an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigeht - leider jedoch die geltende Rechtslage wiederspiegelt.
In diesem Punkt müssten die Landesbestattungsgesetze dringend reformiert werden. Zu begrüßen ist hier die geplante Gesetzesreform in Sachsen: Dort soll dann der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person als Voraussetzung für die Zulassung einer Umbettung ausreichen.
Eine Witwe zieht wegen Streitigkeiten mit der Familie um und will die Urne ihres verstorbenen Mannes an den neuen Wohnort umbetten lassen. Geht nicht, entschied nun das Verwaltungsgericht Gießen und gab der Gemeinde Wölfersheim recht.