30/08/2026
Die Behörde zur Förderung religiöser Gemeinschaften (SST) lehnt den Antrag der Zeugen Jehovas auf Gewährung staatlicher Zuschüsse gemäß dem Gesetz (2024:487) über staatliche Zuschüsse für religiöse Gemeinschaften im Oktober 2025 ab.
Jehovas Zeugen verweigern Personen aus der Religionsgemeinschaft die Mitgliedschaft aufgrund ihrer Wahl des Lebenspartners, und üben durch Androhung nachteiliger Folgen für Mitglieder oder deren Angehörige unangemessenen Druck aus, falls das Mitglied ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft verl...