JAEB Hilden

JAEB Hilden Wir sind die gewählte Vertretung der Elternschaft aller Kitas und aller Kindertagespflegestellen in Hilden. B. November einen „Jugendamtselternbeirat“.

Wir sind Eure gewählte KiTa-Elternvertretung für die KiTas aller Träger in Hilden sowie für die Kindertagespflegestellen. Wir vertreten die Interessen der in den einzelnen KiTas und in der Kindertagespflege gewählten Elternbeiräte und damit aller Kita-Eltern in Hilden. Der JAEB ist parteilos, unabhängig und alle gewählten Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Gesetzliche Elternmitwirkung in KiTas:

El

ternbeiräte in den KiTas, der JAEB („Jugendamtselternbeirat“) und der Landeselternbeirat (LEB) NRW sind offizielle, im Gesetz verankerte Gremien. Der Gesetzgeber des Landes NRW hat seit 2011 im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Elternmitwirkung in Kindertagesstätten gewünscht. Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich reformiert und ist seit August 2020 in neuer Fassung verabschiedet. Das Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischem Personal in Kitas und Kindertagespflege. (§ 10 KiBiz NRW)

Dies bedeutet auf Kita-Ebene:
Bis zum 10.10. eines jeden Jahres wird auf der Elternversammlung der KiTa / der Kindertagespflege der Elternbeirat gewählt. Dieser soll die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger, der Leitung und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern (§ 10 KiBiz NRW). Mögliche Themen der Elternbeiräte auf der Kita-Ebene:

- Schließtage, Ferienzeiten, Öffnungszeiten
- Austausch zum pädagogischen Konzept und zu den Aufnahmekriterien
- Verpflegungsgeld, Catering
- Organisation von Festen, Mitwirkung, Zusammenarbeit im Kindergartenjahr, andere - Eltern zur Mitwirkung zu motivieren (z. Flohmarkt, Elterncafé, ….)
- Austausch, Schnittstelle zwischen den Eltern und den Erziehern/innen
- Wahl eines JAEB auf Stadtebene

Alle Elternbeiräte „können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen“, so das Gesetz – das haben wir in Hilden getan. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt dann bis zum 10. (Die Gültigkeit der Wahl setzt eine Wahlbeteiligung von 15 % voraus.) Auch dies haben wir in Hilden (zuletzt per Onlineabstimmung) gemacht und einen JAEB gewählt. (§ 11 Abs. 1 KiBiz NRW)

Unsere bisherige JAEB-Arbeit in Hilden:

- Interessenvertretung im Sinne der Eltern und ihrer Kinder gegenüber den öffentlichen Trägern (Stadt Köln) der Jugendhilfe und freien Trägern der Jugendhilfe (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen, …)
- Hilfe bei Problemen bei der Kita-Platzsuche, bei Überbelegungssituationen, bei Betreuungsproblemen beim Übergang zur Schule, Fragen zur Aufsichtspflicht, zum Essensgeld, ….
- Vertretung gegenüber der Politik
- Wir haben einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss (JHA)

Wir helfen zunächst mit Informationen und können Ansprechpartner nennen. Je nach Problemlage informieren wir uns, können zusätzlich aktiv werden und im besten Fall vermitteln. Wir vernetzen die Eltern in Hilden miteinander, sammeln Informationen und erarbeiten Stellungnahmen, Forderungen und Lösungsvorschläge. Wir stellen einen Delegierten für den Landeselternbeirat (LEB) und bringen Themen, die in vielen Kitas und der Kindertagespflege auftreten, gegenüber der Verwaltung und der Politik zur Sprache. Das Jugendamt kann und soll uns bei wesentlichen Entwicklungen der Kita-Betreuung informieren und anhören. Themenkomplexe, die bspw. gesetzliche Rahmenbedingungen berühren, werden im Landeselternbeirat geklärt. Wir leiten diese Fragen/Anregungen weiter. Was wir als JAEB Hilden wollen:
- Erhöhung der Qualitätsstandards und Verbesserung des Personalschlüssels
- Schließung von Betreuungslücken und Flexibilität in der Betreuung
- keine Elterngebühren

Wir freuen uns auf den Kontakt:
Jede Anfrage wird von uns vertraulich behandelt! Landeselternbeirat (LEB) NRW:
Wir als JAEB Hilden beteiligen uns mit zwei Delegierten an der NRW-Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zur Wahl eines Landeselternbeirats (LEB) NRW. Dieser hat die Möglichkeit der Mitwirkung bei „wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen“ gegenüber dem Ministerium (im Gesetz lesen: § 11 Abs. 2 KiBiz NRW).

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