11/03/2026
Guten Morgen, liebe Besties,
wir waren gestern, am 10.03.2026, bei der Gemeindevertretung und haben dort kritische Fragen zum Bebauungsvorhaben Uferpromenade gestellt. Der Beschluss wurde am Ende leider trotzdem angenommen (11 Ja Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung). Die Gegenstimmen kamen ausschließlich vom Plan Bestensee/CDU Bündnis.
Die Fragen, die wir gestellt haben, stellen wir hier einmal zur Verfügung.
Ein paar Punkte aus der Sitzung zusammengefasst:
Von Seiten der Gemeindevertretung wurde sich zumindest vom Brückenthema als starkem Motivationstreiber distanziert. Es wurde deutlich, dass dieses derzeit nicht in der Planung gesichert umsetzbar ist und der Planungsstand offenbar nicht ausreichend konkret ist, um die Umsetzung tatsächlich abzusichern.
Der Ortsbeirat Pätz wurde in das aktuelle Projekt bislang nicht einbezogen. Es gab zwar vor vielen Jahren Gespräche mit dem Ortsbeirat, damals noch unter A. Lehmann. Diese liegen jedoch rund zehn Jahre zurück und bezogen sich nicht auf das jetzige Projekt. Der aktuelle Ortsbeirat wurde in die Planungen bislang nicht einbezogen.
Zudem gab es widersprüchliche Aussagen verschiedener Gemeindevertreter zur Projektreife der geplanten Brücke. In der Sitzung wurde deutlich, dass es offenbar noch keine konkreten Planungsunterlagen gibt. Zuvor war uns gegenüber jedoch kommuniziert worden, dass bereits seit längerem konkrete Planungen vorliegen würden, insbesondere weil wir die Machbarkeit und Umsetzbarkeit hinterfragt hatten.
Ein großes Thema war außerdem die Duldungssituation des Eigentümers sowie die Frage der Erschließungspflicht der Straße. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Notwegerecht (§ 917 BGB) angesprochen. Wir werden uns hierzu noch einmal rechtlich beraten lassen, da wir die gesamte Konstruktion, insbesondere nach den gegebenen Antworten, derzeit als sehr dünn ausgearbeitet und rechtlich nicht eindeutig belastbar einschätzen. Aus unserer Sicht bleibt fraglich, ob allein aus einer möglichen Verpflichtung zur Erschließung einer Zuwegung die Grundlage geschaffen werden kann, um ein ganzes Baugebiet auszuweisen.
Sobald das offizielle Protokoll der Sitzung vorliegt, werden wir es hier ebenfalls teilen.
Die Sitzung selbst war übrigens sehr gut besucht. Am Ende waren nicht einmal ausreichend Stühle vorhanden.
Ein weiterer interessanter Punkt kam von einem anderen Einwohner. Er sprach mögliche wirtschaftliche Verflechtungen einzelner Gemeindevertreter an. Gemeint ist die Situation, dass Entscheidungen zu großen Bauprojekten mitgetragen werden und daraus später möglicherweise Aufträge oder wirtschaftliche Vorteile entstehen könnten. Auch diese Thematik wurde in der Sitzung offen angesprochen und vom Bürgermeister beantwortet.
Hier abschließend unsere Fragen aus der Sitzung:
1. Aktualität der Beschlussunterlagen: Im Bauausschuss vor etwa drei Wochen wurde ausdrücklich kritisiert, dass das Verfahren als beschleunigtes Verfahren geführt werden sollte, und es wurde festgelegt, stattdessen das reguläre Verfahren anzuwenden.
Warum wurden die Unterlagen für die heutige Sitzung dennoch nicht entsprechend aktualisiert, obwohl sie die Grundlage der heutigen Beschlussfassung bilden? Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Gemeindevertretung auf Basis korrekter und aktueller Unterlagen entscheidet?
2. Planung der Brücke als städtebauliche Voraussetzung: Im Beschluss wird die geplante Brücke ausdrücklich als städtebauliche Perspektive beziehungsweise als wesentliche Begründung für die Entwicklung des Baugebietes genannt. Warum wird die Planung und Sicherung dieser Brücke nicht zuerst konkret vorangetrieben, bevor über die Entwicklung eines Baugebietes entschieden wird, das offenbar maßgeblich von dieser Infrastruktur abhängt?
3. Beteiligung des Ortsbeirats Pätz:
Wurde die geplante Brücke bereits mit dem Ortsbeirat Pätz abgestimmt und liegt hierzu eine Zustimmung oder Stellungnahme vor?
4. Rechtliche Situation der Erschließung (Flurstück 555): Im Bauausschuss wurde angesprochen, dass für die Zufahrt zu den hinterliegenden Grundstücken möglicherweise lediglich eine Duldung besteht, die jederzeit widerrufen werden könnte.
Wurde inzwischen geprüft, welche rechtliche Widmung der auf Flurstück 555 dargestellte Weg tatsächlich besitzt und welche konkreten Dienstbarkeiten oder Wegerechte dort im Grundbuch eingetragen sind?
5. Erforderlichkeit zusätzlicher Wohnbauflächen: Wurde vor Einleitung dieses Bauleitplanverfahrens eine Prüfung durchgeführt, ob und in welchem Umfang zusätzlicher Wohnraum in Bestensee tatsächlich erforderlich ist? Wurden dabei auch bereits vorhandene Immobilienangebote, Baulücken sowie laufende oder geplante Neubauprojekte in der Gemeinde berücksichtigt?
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden. Habt einen guten Start in den Tag. 🍀