26/11/2025
🦉 Starke Urteile für den Handel! Das Bundesarbeitsgericht hat heute klargestellt: Teilzeitbeschäftigte haben bei Mehrarbeit Anspruch auf die gleichen Zuschläge wie Vollzeitkräfte. Punkt. ✊
➡️ Konkret ging es in zwei Verfahren um Teilzeitbeschäftigte, denen trotz ihrer Mehrarbeit, mit Verweis auf den Manteltarifvertrag für den Einzelhandel Niedersachsen sowie den Groß- und Außenhandel Bayern, entsprechende Zuschläge verwehrt wurden.
⚖️ Das Gericht hat in beiden Fällen eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten festgestellt, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.
👭 Besonders im Handel – wo rund 64 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit arbeiten, oft unfreiwillig und überwiegend Frauen – ist das ein längst überfälliger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Entgeltgleichheit.
💬 „Wer Mehrarbeit leistet, muss dafür auch fair bezahlt werden – egal ob Teilzeit oder Vollzeit," sagt Silke Zimmer, Mitglied im ver.di -Bundesvorstand.
Das Urteil ist ein Meilenstein gegen Benachteiligung, ein Signal für vollzeitnahe Arbeitsplätze und ein klares Zeichen:
➡️ Frauen im Handel verdienen Respekt, Gleichstellung und existenzsichernde Arbeitsbedingungen.