11/06/2026
Steuererklärung 2025: Diese Ausgaben können sich lohnen 📄💶✨
Die Steuererklärung 2025 kann für viele Beschäftigte bares Geld bedeuten. Denn berufliche und private Ausgaben können die Steuerlast senken – und im besten Fall zu einer Erstattung führen. 💰
✅ Jobkosten im Blick behalten
Werbungskosten über 1.230 Euro im Jahr können sich steuermindernd auswirken. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Weiterbildungskosten oder Gewerkschaftsbeiträge.
🏠 Homeoffice nutzen
Für das Arbeiten von zu Hause erkennt das Finanzamt sechs Euro pro Tag an – für bis zu 210 Tage im Jahr. So sind maximal 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale möglich.
👨👩👧 Familien können profitieren
Kinderbetreuungskosten werden 2025 stärker berücksichtigt: 80 Prozent von maximal 6.000 Euro können angesetzt werden. Auch Unterhalt für Kinder über 25 in Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12.096 Euro zählen.
🔧 Haushalt & Handwerker nicht vergessen
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt die Steuer mindern. Für Handwerkerleistungen sind bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung möglich, für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro.
📌 Abfindung erhalten? Aktiv werden!
Wer 2025 eine Abfindung bekommen hat, sollte die Steuerermäßigung nach der Fünftelregel in der Steuererklärung beantragen. Nur so kann das Finanzamt eine mögliche Erstattung prüfen.
Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bis zum 1. März 2027. 🗓️
Unsere Beratungsstellen unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung 2025.
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