15/06/2026
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Deutschland darf grundlegende Leistungen für Asylsuchende in Dublin-Verfahren nicht einfach streichen. Kleidung, Haushaltsprodukte und Geld für den Alltag gehören zu einem menschenwürdigen Mindeststandard. Das Urteil setzt Kürzungspolitik eine klare Grenze: Existenzminimum bleibt Existenzminimum.