16/10/2026
Von neuen Regeln im Winternotprogramm 2026/27 ist zu lesen. Nach 3 Tagen wird eine Sozialberatung verpflichtend, möchte der-/diejenige weiterhin die Möglichkeit der Unterbringung nutzen.
Nach mehrmaligem Lesen bleibt unklar, was die Neuheit in dieser Nachricht ist.
Seit Jahren ist das die gängige Praxis und führt die „Möglichkeit der anonymen Unterbringung“ ad absurdum.
Es wurde nur nicht so laut gesagt.
Hintergrund für dieses Vorgehen ist wahrscheinlich die große Gruppe obdachloser Menschen aus dem EU-Ausland, die ungefähr 2/3 der Menschen ohne Wohnung ausmacht. Nach 2 Tagen im Erfrierungsschutz steht die „Perspektivberatung“ an. Bleiben dürfen sie, wenn sie nachweisen können sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben. Wären sie nicht nach Hamburg gekommen, um dort die schicke Elphi oder Hafen City ohne Papiere und Krankenversicherung zu bauen, wären sie doch wohl kaum in dieser Lage, oder? Für die allermeisten steht also am Ende der Beratung das Angebot eines Bustickets ins Heimatland. Wird das abgelehnt, weil es eben in dieser Heimat auch keinerlei Perspektive gibt, kann die Sozialbehörde trotzdem guten Gewissens ihre Verantwortlichkeit ablegen. Die pfiffige Idee dahinter: Man hat dem Menschen ein konkretes Angebot zur Beendigung seiner Obdachlosigkeit unterbreitet. Lehnt er dieses ab, darf er als freiwillig obdachlos gesehen werden und jede Schutzverpflichtung erlischt.
Derweil gibt es den ersten „Kältetoten“. Ein Mann, der vor Kälte und Näße Schutz in einem Papiercontainer suchte und das leider nicht überlebt hat. Wie in jedem Jahr bestimmt die Stadt, daß „kalt“ erst am 1. November beginnt und wie in jedem Jahr schaffen es nicht alle bis zum diesem Tag. Man möchte doch die Sozialbehörde an ihrem schicken Anzug packen und schütteln: Wie viele Menschen wollt Ihr noch im Stich lassen?