Der LEA Hamburg ist die gesetzlich legitimierte Vertretung aller Eltern und Kinder im Hamburger Kita-Gutschein-System. Das 2005 eingeführte Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) regelt die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten. Danach wählen die Eltern ihre Kita-Elternvertretung, diese entsendet einen Vertreter in den entsprechenden Bezirkselternausschuss (BEA). Jeder der sieben Hamburger BEAs deleg
iert bis zu fünf Elternvertreter in den Landeselternausschuss (LEA). Aufgabe des LEA ist es, Informationen, Probleme und Anregungen aus den Bezirken zu sammeln, auszutauschen und zu beraten, um diese als gemeinsame Positionen auf der Landesebene zu konkreten Themen zu formulieren. Diese werden dann in verschiedene Gremien eingebracht (LJHA, andere Gremien und Behörde BSG/BBS). Zur besseren Strukturierung dieser Arbeit werden auch Arbeitsgruppen gebildet. Einmal im Jahr wird ein Vorstand gewählt, der die Hamburger Kita-Kinder und ihre Eltern gegenüber der Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) vertritt. Die BSG hat nach KibeG die Verpflichtung, den LEA über wesentliche, die Kindertagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren und zu hören! Um einen erfolgreichen Übergang der Kita–Kinder in die Schule zu unterstützen, arbeitet der LEA auch mit der Bildungsbehörde und der Elternkammer zusammen. Im Rahmen seines fachpolitischen Selbstverständnisses unterhält der LEA üblicherweise Kontakte zu allen demokratischen Parteien, die in der Bürgerschaft vertreten sind und erörtert die Bedürfnisse und Probleme der Eltern mit den jugendpolitischen Sprechern dieser Parteien. Ebenso wird das Gespräch mit den verschiedenen Kita-Trägern gesucht. Der LEA betreibt seine eigene Öffentlichkeitsarbeit.