Netzwerk Rechte der Natur

Netzwerk Rechte der Natur Das Netzwerk Rechte der Natur setzt sich in Deutschland dafür ein, dass Natur als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt wird.

Es ist Zeit, unsere Beziehung zur Natur zu überdenken und ihre Rechte anzuerkennen und durchzusetzen.

🌱 Für eine Grundgesetzreform zur Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt
💚 Für eine neue, respektvolle Mensch-Natur-Beziehung Gleichzeitig sind wir international vernetzt, um Erfahrungen, Wissen und Strategien auszutauschen. Wir verbinden Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Kunst, um ök

ologische, juristische und gesellschaftliche Veränderungen voranzutreiben. Aktuell engagieren wir uns in Deutschland für eine Verfassungsbeschwerde, bei der ein Kind für den Schutz der Loisach klagt, unterstützen die Taskforce Robbenklage, die sich mit der Möglichkeit einer Musterklage beschäftigt, und wirken aktiv an der Vorbereitung einer Europäischen Bürgerinitiative zu den Rechten der Natur mit.

🌸Gemeinsam für die Rechte der Natur einsetzen!
🌸Stand up together for the Rights of Nature!

Ein Signal aus New York und die grundgesetzliche BedeutungAm 20. Mai 2026 hat die UN-Generalversammlung mit 141 Ja-Stimm...
31/05/2026

Ein Signal aus New York und die grundgesetzliche Bedeutung

Am 20. Mai 2026 hat die UN-Generalversammlung mit 141 Ja-Stimmen eine Resolution verabschiedet, die das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Klimaschutzverpflichtungen der Staaten ausdrücklich bekräftigt. Deutschland hat zugestimmt.

Das ist mehr als ein klimapolitisches Signal.
Es ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Rechts. Das betrifft unmittelbar unsere Forderung als Netzwerk Rechte der Natur e.V.

Drei Stufen einer Rechtsentwicklung
Wer die Entwicklung nüchtern betrachtet, erkennt eine klare Logik:

Stufe 1: Art. 20a Grundgesetz schützt die natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung, im Interesse des Menschen und künftiger Generationen. Natur ist hier Schutzobjekt, nicht Rechtssubjekt.

Stufe 2: Der IGH stellt 2025 einstimmig fest, dass Klimaschutz eine völkerrechtliche Pflicht ist. Die UN-Generalversammlung bestätigt dies 2026 mit überwältigender Mehrheit. Deutschland bekräftigt damit auf internationalem Parkett, was Art. 20a im Inland bereits normiert. Die Schutzpflicht wird völkerrechtlich untermauert.

Stufe 3 — noch ausstehend: Die Anerkennung des Eigenwertes der Natur als Würdeprinzip im Grundgesetz.

Warum dieser Schritt konsequent folgen muss
Das IGH-Gutachten behandelt Klimazerstörung als Verletzung von Menschenrechten. Wenn aber Naturzerstörung Menschenrechte verletzt, dann hat die Natur zumindest eine rechtlich relevante Stellung und die Frage nach ihrem Eigenwert ist keine philosophische Spekulation mehr, sondern eine juristische Konsequenz.

Genau hier setzt unsere Forderung an. Wir fordern einen neuen Abs. 2 in Art. 1 GG:

„Die Würde der Natur gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, zu pflegen und zu wahren und den Eigenwert der natürlichen Mitwelt im Ganzen der Natur zu achten."

Diese Formulierung ergänzt die Menschenwürde nicht, sondern spiegelt ihre Struktur. Sie überträgt das Prinzip, das wir für den Menschen kennen, auf die Natur als Ganzes. Nicht als Gleichsetzung, sondern als konsequente Erweiterung des Würdegedankens.

Der Unterschied zu Art. 20a GG
Art. 20a schützt Natur instrumentell — für uns, für unsere Kinder. Ein neuer Art. 1 Abs. 2 schützt Natur um ihrer selbst willen. Das ist der kategoriale Unterschied zwischen einem Schutzauftrag und einem Würdeprinzip.

Was jetzt folgt
Die genehmigte Europäische Bürgerinitiative für Rechte der Natur, an der unser Netzwerk mitwirkt, zeigt: Diese Debatte ist keine deutsche Besonderheit. Sie findet auf europäischer Ebene statt — demokratisch legitimiert.

141 Staaten haben in New York bestätigt, dass Natur Rechtsschutz verdient. Deutschland hat zugestimmt. Die Logik ist: Das Grundgesetz folgt der internationalen Entwicklung konsequent. Unsere Ergänzung ist der passende Schritt.



https://www.zeit.de/wissenschaft/umwelt/2026-05/klimawandel-un-generalversammlung-igh-urteil-klimaschutz-pflicht

Welche Bedeutung haben Eigentumsrechte in unserer Gesellschaft und für die Natur? Thilo Wesche beleuchtet sehr umfangrei...
30/05/2026

Welche Bedeutung haben Eigentumsrechte in unserer Gesellschaft und für die Natur? Thilo Wesche beleuchtet sehr umfangreich diese Thematik auf die Wirkung auf unser Verständnis und Umgang mit der Natur. Für ihn ist klar, warum es die Rechte der Natur bedarf, um gerechter mit unserer Mitwelt in Beziehung treten zu können.

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Pyramide oder Netzwerk – wo siehst du dich?
28/05/2026

Pyramide oder Netzwerk – wo siehst du dich?

22/05/2026
22/05/2026

Habt ihr uns gefunden? Mehr Infos in den Kommentaren ;)

21/05/2026

Die Libelle wurde angenommen🪽🌿

Ein neues Kapitel beginnt: Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative Rights for Nature offiziell registriert.

Ab Herbst können eine Million Europäer*innen eine neue rechtliche Vision für Natur unterstützen.

Die Libelle fliegt los. Fliegst du mit?

20/05/2026

Absolute Filmempfehlung 🎬

NATURE’S GUARDIANS ist ein Kurzfilm über Menschen, die unser Verhältnis zur Natur neu denken.

Von Ecuador, wo die Rechte der Natur bereits in der Verfassung verankert sind, bis zur spanischen Lagune Mar Menor – dem ersten Ökosystem Europas mit eigenem Rechtsstatus.

Eine Einladung, Klima- und Naturschutz neu zu denken.

📍 30. Mai 2026 | 17:30 Uhr
Filmmuseum Potsdam
🎟 Eintritt frei (Freikarten im Ticketshop)

⏱ 25 Min. | Englisch & Spanisch mit deutschen Untertiteln
🇩🇪 Deutschlandpremiere

Nach dem Film: Fragen stellen, mitdiskutieren, Perspektiven wechseln.

Wie können Brandenburger Flüsse, Seen und andere Ökosysteme auch juristisch besser geschützt werden?

Expert:innen eröffnen im Anschluss neue Perspektiven auf einen anderen Naturschutz:

• Christine Ax (Netzwerk Rechte der Natur e. V.)
• Jun.-Prof. Riccarda Flemmer (Universität Tübingen)
• Emmanuel Schlichter (Rechte der Natur e. V.)
Moderation: Barbara Unmüßig

👉 Links in den Kommentaren

Am 20. Mai 2026 könnte in Spanien europäische Rechtsgeschichte geschrieben werden. Vor einem Gericht in Cartagena beginn...
16/05/2026

Am 20. Mai 2026 könnte in Spanien europäische Rechtsgeschichte geschrieben werden. Vor einem Gericht in Cartagena beginnt ein Verfahren, das weit über die Region Murcia hinaus Bedeutung haben dürfte. Denn erstmals tritt mit der Lagune Mar Menor in Europa ein Ökosystem selbst als geschädigte Rechtsperson in einem Strafverfahren auf.

Bisher wurde Umweltzerstörung in Europa fast immer indirekt verhandelt. Geklagt haben Staaten, Behörden oder Umweltverbände. Die Natur selbst blieb juristisch "stumm". Flüsse, Wälder oder Meere galten rechtlich als Objekte, die geschützt werden können, aber nicht als Träger eigener Rechte.

Genau das verändert sich nun.

Die Mar Menor ist Europas erste Lagune mit eigener Rechtspersönlichkeit. Nachdem jahrelange Umweltbelastungen zu einer dramatischen ökologischen Krise geführt hatten, wurde ihr 2022 durch ein Gesetz ein eigener Rechtsstatus verliehen. Vorausgegangen war eine große Bürgerinitiative mit mehr als 640.000 Unterstützer.

Nun wird erstmals sichtbar, was diese Anerkennung praktisch bedeutet.

Im sogenannten „Caso Topillo“ stehen Unternehmen der intensiven Landwirtschaft im Raum Campo de Cartagena im Fokus. Es geht um mutmaßlich illegale Entsalzungsanlagen, belastete Einleitungen und den Vorwurf, dass die massive Verschmutzung über Jahre erheblich zur ökologischen Schädigung der Lagune beigetragen hat.

Neu ist dabei nicht nur der Gegenstand des Verfahrens, sondern die Perspektive des Rechts.

Die Mar Menor erscheint nicht lediglich als schützenswertes Naturgut, sondern als unmittelbar Geschädigte. Das ist juristisch ein fundamentaler Unterschied. Denn wenn ein Ökosystem eigene Rechte besitzt, kann es im Verfahren eigene Interessen vertreten, auf Wiederherstellung bestehen und gegen Entscheidungen Einspruch erheben, die seinen Schutz gefährden.

15/05/2026
Wie können Städte und Landnutzung sozial gerecht und ökologisch gestaltet werden?Die Tagung „Stadt, Land, Zukunft“ an de...
08/05/2026

Wie können Städte und Landnutzung sozial gerecht und ökologisch gestaltet werden?

Die Tagung „Stadt, Land, Zukunft“ an der TU Braunschweig diskutiert Commons, Eigentum und sozial-ökologische Transformation.

Die dort verhandelten Fragen zu Eigentum, Landnutzung und dem Verhältnis von Mensch und Natur lassen sich direkt mit den Rechten der Natur verbinden und laden dazu ein, diese Perspektive aktiv einzubringen und mitzudenken.

Allen aus Braunschweig und Umgebung sowie allen, die eine längere Anreise auf sich nehmen möchten, empfehlen wir die Veranstaltung.

Mehr Informationen im Programm: https://www.rechte-der-natur.de/de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/stadt-land-zukunft-gemeinwohlorientierte-landnutzung.html

Adresse

Osterstraße 58
Hamburg
20259

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