01/06/2026
Menschenhandel wirksam bekämpfen
Die GdP befürwortet den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung – macht aber klar: Das darf nicht bei guten Absichten bleiben.
Menschenhandel gehört zu den schwersten Formen organisierter Kriminalität. 2024 wurden 576 Ermittlungsverfahren registriert – Tendenz steigend. Täter agieren zunehmend im Verborgenen, besonders in digitalen und privaten Räumen.
„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt – aber er reicht nicht aus“, so der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Ohne mehr Personal, bessere Ausstattung und Ermittlungsbefugnisse, wie Telekommunikationsüberwachung und verdeckte Ermittlungen, bleiben viele Fälle schwer aufklärbar.
Opfer stärken – Täter konsequent verfolgen
Der Schutz der Betroffenen muss im Mittelpunkt stehen. Die GdP fordert eine konsequente Anwendung des Non-Punishment-Prinzips, damit Opfer ohne Angst vor Strafverfolgung aussagen können.
Nur wer sich sicher fühlt, kann zur Aufklärung beitragen. Die GdP fordert deshalb:
• mehr spezialisierte Ermittlungsstellen
• bessere digitale Ermittlungsfähigkeiten
• stärkere Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Justiz
• konsequenten und verlässlichen Opferschutz
• internationale Kooperation, insbesondere mit Europol
Kopelke abschließend: „Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Wer ihn wirksam bekämpfen will, braucht starke Gesetze, ausreichend Personal und einen langen Atem. Nur so schützen wir die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“