DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V.

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DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Weiteres unter www.dhv-cgb.de

05/10/2026

1&1 ändert die Arbeitsbedingungen am Standort Montabaur. Betroffen ist allerdings nur ein bestimmter Teil der Belegschaft.

21/09/2026

Die geplante Rentenreform könnte Beschäftigten kurz vor der Rente wichtige Ausnahmen bieten. Ein Medienbericht nennt eine Schonfrist für jene, die rechtzeitig Altersteilzeit vereinbaren.

16/09/2026

Tarifeinheit darf Gewerkschaftsvielfalt nicht verdrängen
BAG stärkt Anforderungen an die Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft

Mit Beschluss vom 22. April 2026 (4 ABR 2/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere wichtige Entscheidung zur sogenannten Tarifeinheit getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gewerkschaft nachträglich feststellen lassen kann, dass ihre Tarifverträge in einem Betrieb als Tarifverträge der Mehrheitsgewerkschaft anzuwenden waren.
Das BAG stellt klar: Geht es um einen bereits abgeschlossenen Zeitraum, reicht das allgemeine Interesse an einer nachträglichen Klärung nicht aus. Die Gewerkschaft muss vielmehr ein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen. Es müssen also konkrete Auswirkungen bestehen, die heute noch für die Gewerkschaft oder ihre Mitglieder von Bedeutung sind – beispielsweise noch durchsetzbare tarifliche Ansprüche.

Hohe Anforderungen für Gewerkschaften
Für Gewerkschaften bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Wer sich gegen die Verdrängung des eigenen Tarifvertrages nach § 4a TVG wehren will, muss frühzeitig handeln und sehr konkret vortragen.
Das BAG betont zudem, dass jeder neue Tarifabschluss eine neue Tarifkollision und damit eine rechtlich erhebliche Zäsur auslösen kann. Entscheidend ist jeweils, welche Gewerkschaft zum maßgeblichen Kollisionszeitpunkt die meisten Mitglieder im Betrieb hat und dies nachweisbar, da nicht die einfache Behauptung zählt. Eine frühere Mehrheit lässt sich deshalb nicht einfach auf spätere Zeiträume übertragen. Anders als im Verfahren gegen die DHV, bei dem keine der klagenden DGB-Gewerkschaften ihre eigenen Zahlen belegen musste. Hier reichte die einfache Behauptung. Dies ist nach dem aktuellen Urteil nicht mehr so einfach möglich.

Aus Sicht christlicher Gewerkschaften bleibt das Grundproblem
Unabhängig von dieser prozessrechtlichen Entscheidung bleibt für die DHV und die christlichen Gewerkschaften die grundsätzliche Frage bestehen:

Wie viel Gewerkschaftsvielfalt verträgt die gesetzliche Tarifeinheit?
Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz schützt nicht nur große Organisationen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich in der Gewerkschaft ihrer Wahl zusammenzuschließen und ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.
Das Tarifeinheitsgesetz schafft dagegen eine Situation, in der die Tarifverträge einer Gewerkschaft aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im jeweiligen Betrieb verdrängt werden können. Gerade kleinere, spezialisierte Gewerkschaften stehen damit vor erheblichen Herausforderungen.
Das aktuelle Urteil verschärft diese Problematik zwar nicht unmittelbar. Es zeigt aber, wie wichtig es für Gewerkschaften geworden ist, ihre Rechte und die daraus folgenden Ansprüche ihrer Mitglieder rechtzeitig, konkret und nachweisbar geltend zu machen.

Gewerkschaftliche Vielfalt ist kein Störfaktor
Für uns bleibt deshalb entscheidend: Gewerkschaftlicher Wettbewerb gehört zu einer pluralistischen Arbeitswelt und auch in eine Demokratie.
Beschäftigte sollten nicht faktisch darauf verwiesen werden, sich der jeweils größten Organisation anzuschließen, damit der tarifpolitische Einfluss erhalten bleibt.

Gewerkschaftsfreiheit bedeutet auch die Freiheit, sich für eine kleinere oder andere Gewerkschaft zu entscheiden.
Die DHV und die christlichen Gewerkschaften stehen deshalb für gewerkschaftliche Vielfalt, eigenständige Interessenvertretung und das Recht der Beschäftigten, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie ihr Vertrauen schenken.

Vielfalt stärkt die Sozialpartnerschaft – ein gewerkschaftliches Monopol tut es nicht.
V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

10/09/2026

Kodi leitet nach dem Insolvenzantrag die Schließung von 19 Filialen ein. In den betroffenen Märkten läuft ab sofort der Räumungsverkauf. Für 56 weitere Standorte wird noch verhandelt.

07/09/2026

CGB zum Wahlausgang in Sachsen-Anhalt:
Soziale Unsicherheiten ernst nehmen, politischen Stillstand verhindern
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt blickt der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands
(CGB) mit Sorge auf die ausgeprägte politische Polarisierung im Land. Die hohe Wahlbeteiligung
zeigt ein ausgeprägtes politisches Interesse der Bürgerinnen und Bürger, verdeutlicht zugleich aber
auch einen tief sitzenden Unmut über die aktuelen wirtschaftlichen und sozialen
Rahmenbedingungen.
Das Wahlergebnis spiegelt nach Auffassung des CGB konkrete Ängste und Belastungen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wider. Anhaltende Sorgen um den Erhalt von Arbeitsplätzen
im Strukturwandel, die spürbare Belastung durch Lebenshaltungskosten sowie Defizite in Bildung
und regionaler Infrastruktur haben das Vertrauen in die bisherige Landes- und Bundespolitik
nachhaltig geschwächt. Wer den politischen Rändern den Nährboden entziehen wil, muss die
sozialen Fragen der Gegenwart konstruktiv und messbar beantworten, anstatt sich im
parteipolitischen Schlagabtausch zu verlieren.
Der CGB mahnt ale im neuen Landtag vertretenen Kräfte zu sachlicher, verantwortungsvoler
Parlamentsarbeit. Im Mittelpunkt müssen konkrete Verbesserungen für die Menschen in
Sachsen-Anhalt stehen. Erforderlich sind aus Sicht des CGB gezielte Unterstützung für kleine und
mittlere Unternehmen sowie die Sicherung zukunftsfähiger Industrie- und Gewerbearbeitsplätze.
Die nachhaltige Behebung des Fachkräftemangels durch eine verlässliche Unterrichtsversorgung
und eine gestärkte berufliche Bildung. Außerdem muss die Sozialpartnerschaft stärker als bisher in
den Fokus gerückt werden. Dazu gehört vor alem die Förderung fairer, tarifgebundener
Arbeitsbedingungen und die Stärkung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zur
Entlastung der Belegschaften.
Ein politischer Sti lstand oder eine rein auf Konfrontation ausgerichtete Debattenkultur gefährden
den Zusammenhalt, den sozialen Frieden und damit auch den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt.
Damit leiden das Demokratieverständnis und das geselschaftliche Miteinander.
Der CGB appeliert an ale demokratisch gewählten Abgeordneten, die Anliegen der Beschäftigten
zur Richtschnur ihres Handelns zu machen und dadurch Verlässlichkeit neues Vertrauen
aufzubauen.
Berlin, den 07.09.2026
Christlicher Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB)
Henning Röders
Bundesvorsitzender

04/09/2026

Weniger Krankenkassen: Linnemanns Rechnung darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich verringern. Von derzeit 93 Kassen sollen nach seinen früheren Aussagen höchstens 20, womöglich sogar nur zehn übrig bleiben. An diesem Ziel halte er fest. Wie der Umbau erfolgen soll, bleibt jedoch offen. Zunächst wartet Linnemann auf den Abschlussbericht der Finanzkommission Gesundheit Ende 2026.
Die Idee klingt zunächst plausibel: weniger Vorstände, weniger Doppelstrukturen, geringere Kosten. Doch so einfach ist die Rechnung nicht. Die Verwaltung macht nur knapp vier Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus. Zudem zeigt die Finanzkommission keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Wirtschaftlichkeit. Auch eine große Kasse arbeitet nicht automatisch günstiger oder näher an den Versicherten.
Aus christlich-sozialer Gewerkschaftssicht, wie sie die DHV vertritt, darf eine Reform deshalb nicht bei den Beschäftigten beginnen. Hinter den vermeintlichen „Verwaltungsstrukturen“ stehen Menschen, die Versicherte beraten, Anträge bearbeiten und komplizierte Leistungsfragen klären. Gerade ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen brauchen erreichbare Ansprechpartner statt anonymer Großstrukturen.
Wo Zusammenschlüsse wirtschaftlich sinnvoll sind, sollten sie nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Voraussetzung sind aber frühzeitige Mitbestimmung, transparente Standortentscheidungen, Beschäftigungssicherung sowie verbindliche Tarif- und Sozialregelungen. Betriebs- und Personalräte müssen von Anfang an beteiligt werden.
Eine tragfähige Reform muss die Krankenversicherung dauerhaft finanzieren und die Versorgungsqualität verbessern. Arbeitsplätze abzubauen, ohne einen belastbaren Nutzen für Versicherte und Beitragszahler nachzuweisen, wäre keine Sanierung, sondern eine einseitige Verlagerung der Lasten. Carsten Linnemann Cgb Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V.
V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Harm Marten Wellmann, Droopweg 31, 20537 Hamburg

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Droopweg 31
Hamburg
20503

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