27/11/2025
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte erforscht Einschüchterungsversuche der AfD gegen demokratische Akteure, auch Journalist*innen. Wenn Ihr erhellendes beizutragen habt, hier der Langtext. (Leider kann man in fb kein PDF anhängen):
Sind Sie oder Menschen in Ihrem Netzwerk Opfer von Einschüchterungsversuchen durch AfDFunktionär*
innen geworden? Dann benötigen wir Ihre Mithilfe!
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfasst ein ergebnisoffenes, verfassungsrechtliches
Gutachten zu der Frage, ob die AfD eine verfassungswidrige Partei ist. Für unser Gutachten prüfen
wir, ob die AfD versucht, Einzelne durch Einschüchterung aus dem Prozess der demokratischen
Willensbildung auszuschließen. Dies könnte eine Form von Demokratiefeindlichkeit sein, die von den
Verfassungsschutzbehörden und Verwaltungsgerichten bislang nicht thematisiert wird. Um diesen
Tatbestand zu prüfen, könnten Belege für Einschüchterungen relevant sein.
Die juristischen Hürden für verwertbare Belege zu Einschüchterungen sind sehr hoch. Darum wollen
wir in einem kurzen Info-Call mit Ihnen – betroffenen Organisationen und Einzelpersonen –
Rückfragen beantworten und detailliert erklären, welche Belege wir suchen, wie Sie uns sicher
Hinweise übermitteln können und wie Sie uns bei unserer Suche unterstützen können.
Wichtig: Auch wenn Sie nicht am Call teilgenommen haben, freuen wir uns über Ihre Hinweise.
Lesen Sie dafür einfach unten weiter.
Info-Call am 8. Dezember 2025, 17:00-17:30 Uhr
Zoom-Link:
https://freiheitsrechte.zoom.us/j/61602806440?pwd=Y3MmkgdbJSjNbJlgxEYUCMHubCIO
sa.1
Bitte melden Sie sich mit einer kurzen Antwort auf diese Mail für den Call an.
Diese Belege für Einschüchterungen suchen wir
Die juristischen Hürden für verwertbare Beweise von Einschüchterungsversuchen durch die AfD
sind sehr hoch: Ein diffuses politisches Klima oder Einschüchterungen durch Dritte, die sich durch
die AfD ermutigt fühlen, reichen nicht aus. In einem juristischen Sinne zurechenbar sind nur
Handlungen, die von Funktionär*innen der Partei begangen werden oder die von der Partei
ausdrücklich gutgeheißen, bestärkt oder gesteuert werden.
Wir suchen deswegen konkrete Beispiele für Einschüchterungsversuche durch Politiker*innen oder
auch einfache Mitglieder der AfD gegenüber Politiker*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen,
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Lehrer*innen sowie auch allen anderen Betroffenen. Die Fälle
müssen klar nachweisbar sein, z.B. durch Screenshots.
Relevante Einschüchterungsversuche:
• Androhung oder Ankündigung von Gewalt
Projekt „AfD-Gutachten“
Belege Einschüchterungsversuche
• Androhung nicht-rechtsstaatlicher Verfahren nach der Machterlangung der AfD – z.B.
jemanden für aktuell erlaubtes Verhalten wie die Teilnahme an einer Demonstration „zur
Rechenschaft zu ziehen“, Politiker*innen einzusperren, zu Zwangsarbeit zu verpflichten o.Ä.
• Auch: vage Drohungen, die aber sehr bedrohlich klingen („ihr werdet schon noch der
Gerechtigkeit zugeführt“, „das vergessen wir nicht“, „fangt schon mal an zu zittern“ o.Ä.)
• Androhung von Abschiebung politischer Gegner oder als Reaktion auf politische Betätigung
Was ist juristisch nicht verwertbar?
Jeder Bedrohungs- und Einschüchterungsversuch ist einer zu viel. Leider sind für ein
Parteiverbotsverfahren nur sehr spezifische Belege verwertbar. Dazu gehören nur die oben
genannten. Nicht dazu gehören:
• Ankündigungen, Organisationen nicht weiter staatlich zu finanzieren, die Finanzierung oder
die Gemeinnützigkeit zu überprüfen
• Auf Information gerichtete Anfragen in Parlamenten
• Forderungen von Untersuchungsausschüssen und rechtsstaatlichen Strafverfahren, Stellen
von Strafanzeigen, Androhung von Zivilverfahren
• Verschicken von „Presserechtlichen Informationsschreiben“ o.Ä. an Journalist*innen
So übermitteln Sie uns vertraulich Belege
Sie können uns Ihre Belege als Antwort auf diese Mail an [email protected] schicken.
Für eine vertraulichere Übermittlung gibt es folgende Alternativen:
Die sicherste Möglichkeit, uns Belege zu übermitteln, ist das SecureDrop-Postfach der GFF. Hier
können Sie verschlüsselt mit uns kommunizieren und hinterlassen dabei deutlich weniger Spuren
als auf herkömmlichen digitalen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Messengern. Wie Sie das
SecureDrop-Postfach nutzen, erfahren Sie auf unserer Website.
Das sollte auf ihrem Beleg erkennbar sein
Bitte schicken Sie uns Screenshots, auf denen ein Zitat, der Absender und das Datum erkenntlich
sind. Fehlende Details können Sie auch separat dazuschreiben (per Mail, Nachricht oder
Textdokument). Wenn der Beleg öffentlich zugänglich ist, schicken Sie bitte den Link mit.
Wir bedanken uns jetzt schon für jede Form der Unterstützung!
Ihr AfD-Gutachten-Team
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