07/10/2025
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Veterinäramts Erfurt (Dr.Ulrich Kreis) zur 107. Nationalen Bundessiegerschau
An:
Herrn Oberbürgermeister der Stadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Kopie an:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat Tiergesundheit und Veterinärwesen
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts Erfurt im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 16.09.2025 (geändert am 30.09.2025) zur Untersagung der 107. Nationalen Bundessiegerschau
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts der Stadt Erfurt im Zusammenhang mit dem Bescheid zur Untersagung der 107. Nationalen Bundessiegerschau.
1. Sachverhalt
Das Veterinäramt Erfurt hat am 16.09.2025 einen Bescheid auf Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassen, der die Durchführung der 107. Nationalen Bundessiegerschau in Erfurt vom 17.–19.10.2025 untersagte.
Nach Einlegung eines Antrags auf Aussetzung des Sofortvollzugs und Widerspruchs wurde am 30.09.2025 ein geänderter Bescheid zugestellt. Trotz intensiver Abstimmungen zwischen Ausstellungsleitung, Tierschutzbeirat und Veterinäramt kam es letztlich zur Absage der Veranstaltung.
2. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
Die angeordneten Maßnahmen erscheinen in ihrer Schwere und Tragweite unverhältnismäßig, insbesondere da:
die Infektion mit HPAI (H5N1) in einem anderen Landkreis (Greiz) festgestellt wurde,
für den Veranstaltungsort Erfurt selbst keine akute Gefährdungslage nachgewiesen war,
alternative Maßnahmen (z. B. verpflichtende tierärztliche Untersuchung, Nachweise, Kontrollkonzepte) nicht hinreichend geprüft oder angeboten wurden.
Angesichts des immensen organisatorischen und finanziellen Aufwands für Veranstalter und Züchter*innen sowie der Bedeutung der Ausstellung für den Erhalt genetischer Vielfalt im Rassegeflügelwesen erscheint diese Entscheidung als nicht angemessen im Sinne des § 40 ThürVwVfG (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
3. Besorgnis der Befangenheit
Darüber hinaus besteht der Anschein einer möglichen Befangenheit (§ 21 ThürVwVfG).
Das Veterinäramt Erfurt wurde von der Tierschutzorganisation PETA öffentlich als eine der „tierfreundlichsten Veterinärbehörden Deutschlands“ ausgezeichnet (Pressemitteilung vom 8. Februar 2022).
Da PETA sich grundsätzlich gegen Tierzucht und Tierausstellungen ausspricht, kann eine solche Auszeichnung bei Entscheidungen gegenüber Zuchtverbänden und Tierhaltern den Eindruck einer möglichen Interessenkollision erwecken.
Ich betone ausdrücklich, dass ich niemandem persönliche Motive unterstelle.
Allerdings halte ich es für geboten, dass bei Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher und tierschutzrelevanter Tragweite eine nachvollziehbar neutrale und transparente Prüfung erfolgt, die frei von potenziellen Interessenkonflikten ist.
4. Antrag
Ich bitte daher um:
1. Prüfung, ob die Entscheidung des Veterinäramts Erfurt in allen Punkten verhältnismäßig war,
2. Überprüfung, ob im Entscheidungsprozess eine mögliche Befangenheit oder ein Interessenkonflikt bestanden hat,
3. schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser Prüfung.
5. Anlagen
Schreiben der Ausstellungskommission / BDRG vom 07.10.2025
Pressemitteilung von PETA vom 8. Februar 2022 (Auszeichnung Veterinäramt Erfurt)
Mit freundlichen Grüßen