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07/10/2025

Zeit aktiv zu werden !!!

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Veterinäramts Erfurt (Dr.Ulrich Kreis) zur 107. Nationalen Bundessiegerschau

An:
Herrn Oberbürgermeister der Stadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Kopie an:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat Tiergesundheit und Veterinärwesen
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts Erfurt im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 16.09.2025 (geändert am 30.09.2025) zur Untersagung der 107. Nationalen Bundessiegerschau

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts der Stadt Erfurt im Zusammenhang mit dem Bescheid zur Untersagung der 107. Nationalen Bundessiegerschau.

1. Sachverhalt

Das Veterinäramt Erfurt hat am 16.09.2025 einen Bescheid auf Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassen, der die Durchführung der 107. Nationalen Bundessiegerschau in Erfurt vom 17.–19.10.2025 untersagte.
Nach Einlegung eines Antrags auf Aussetzung des Sofortvollzugs und Widerspruchs wurde am 30.09.2025 ein geänderter Bescheid zugestellt. Trotz intensiver Abstimmungen zwischen Ausstellungsleitung, Tierschutzbeirat und Veterinäramt kam es letztlich zur Absage der Veranstaltung.

2. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Die angeordneten Maßnahmen erscheinen in ihrer Schwere und Tragweite unverhältnismäßig, insbesondere da:

die Infektion mit HPAI (H5N1) in einem anderen Landkreis (Greiz) festgestellt wurde,

für den Veranstaltungsort Erfurt selbst keine akute Gefährdungslage nachgewiesen war,

alternative Maßnahmen (z. B. verpflichtende tierärztliche Untersuchung, Nachweise, Kontrollkonzepte) nicht hinreichend geprüft oder angeboten wurden.

Angesichts des immensen organisatorischen und finanziellen Aufwands für Veranstalter und Züchter*innen sowie der Bedeutung der Ausstellung für den Erhalt genetischer Vielfalt im Rassegeflügelwesen erscheint diese Entscheidung als nicht angemessen im Sinne des § 40 ThürVwVfG (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).

3. Besorgnis der Befangenheit

Darüber hinaus besteht der Anschein einer möglichen Befangenheit (§ 21 ThürVwVfG).
Das Veterinäramt Erfurt wurde von der Tierschutzorganisation PETA öffentlich als eine der „tierfreundlichsten Veterinärbehörden Deutschlands“ ausgezeichnet (Pressemitteilung vom 8. Februar 2022).
Da PETA sich grundsätzlich gegen Tierzucht und Tierausstellungen ausspricht, kann eine solche Auszeichnung bei Entscheidungen gegenüber Zuchtverbänden und Tierhaltern den Eindruck einer möglichen Interessenkollision erwecken.

Ich betone ausdrücklich, dass ich niemandem persönliche Motive unterstelle.
Allerdings halte ich es für geboten, dass bei Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher und tierschutzrelevanter Tragweite eine nachvollziehbar neutrale und transparente Prüfung erfolgt, die frei von potenziellen Interessenkonflikten ist.

4. Antrag

Ich bitte daher um:

1. Prüfung, ob die Entscheidung des Veterinäramts Erfurt in allen Punkten verhältnismäßig war,

2. Überprüfung, ob im Entscheidungsprozess eine mögliche Befangenheit oder ein Interessenkonflikt bestanden hat,

3. schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser Prüfung.

5. Anlagen

Schreiben der Ausstellungskommission / BDRG vom 07.10.2025

Pressemitteilung von PETA vom 8. Februar 2022 (Auszeichnung Veterinäramt Erfurt)

Mit freundlichen Grüßen

07/10/2025

Liebe Zuchtfreunde,

die kurzfristige Absage der 107. Nationalen Bundessiegerschau in Erfurt hat uns alle tief getroffen.
Viele von uns haben monatelang gearbeitet, Tiere vorbereitet, Fahrten organisiert und enorme Kosten getragen – um dann vor einer Entscheidung zu stehen, die weder nachvollziehbar erklärt noch verhältnismäßig erscheint.

Wir alle tragen Verantwortung für das Wohl unserer Tiere.
Aber wir erwarten ebenso, dass behördliche Entscheidungen transparent, sachlich und ausgewogen getroffen werden – und nicht durch scheinbar einseitige Bewertungen oder politische Signale beeinflusst werden.

Aus diesem Grund haben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen des Veterinäramts Erfurt eingereicht.
Ziel ist nicht, jemanden persönlich anzugreifen, sondern eine faire und objektive Prüfung der Umstände zu erreichen.
Nur wenn wir als Gemeinschaft geschlossen auftreten, können wir zeigen, dass diese Entscheidung viele Menschen betrifft und ernsthafte Konsequenzen für das gesamte Zuchtwesen in Deutschland hat.

➡️ Wir rufen alle betroffenen Züchter auf, dieses Schreiben ebenfalls einzureichen
– an den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt
und in Kopie an das
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Referat Tiergesundheit und Veterinärwesen).

Jede zusätzliche Stimme erhöht das Gewicht unseres Anliegens und macht deutlich, dass wir als verantwortungsbewusste Tierhalter und Züchter eine sachgerechte und verhältnismäßige Entscheidung einfordern.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Arbeit, unsere Leidenschaft und unser Engagement gesehen, gehört und respektiert werden.

Mit züchterischen Grüßen und Dank für Eure Unterstützung Philipp&Viktoria

01/06/2025
Zuchtbuchtagung 2025 mit Verleihung der Auszeichnungen.
01/06/2025

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Zuchtbucheintrag im LV aktuell
01/06/2025

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